Kulturforum: Änderungsanträge zur Wahlordnung des Kulturbeirats
Verwaltungsvorlage Nr. 16
Sehr geehrte Frau Leidemann,
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die vorgeschlagene Wahlordnung für den Kulturbeirat wie folgt zu ändern:
Anträge:
- § 1 Satz 4 Entwurf: „Gewählt ist,…. die je Kultursparte die höchste Anzahl an Wählerstimmen und ein Mindestquorum von 50 % erhalten hat.“
- § 1 Satz 5 Entwurf: „Zum Stellvertreter …soll die Person mit dem zweithöchsten Stimmergebnis und einem Mindestquorum von 50 % in der jeweiligen Kultursparte ernannt werden.“
- § 4 Absatz 1 Entwurf: Neuer Satz am Ende des Absatzes
„Der Wahlleiter setzt das Ende der Wahlversammlung auf 20 Uhr fest.“
- § 4 Absatz 2 Satz 1 Entwurf: Änderung der Einreichungsfrist
Statt acht Wochen neu zehn Wochen
- § 4 Absatz 4 Satz 1 Entwurf:
Der Wahlleiter macht die zugelassenen Wahlvorschläge acht Wochen rechtzeitig vor dem Wahltag öffentlich im Amtsblatt in geeigneter Weise bekannt.
- § 8 Absatz 3 Satz 2 Entwurf:
„Die anderen Wahlunterlagen sind frühestens zwei Monate nach vor der nächsten Wahl des Kulturbeirats zu archivieren zu vernichten.“
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß Beate Albrecht
Die Linke
Ratsfraktion Witten
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