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Kulturforum: Änderungsanträge zur Wahlordnung des Kulturbeirats

DIE LINKE. Fraktion Witten

Verwaltungsvorlage Nr. 16

Sehr geehrte Frau Leidemann,

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die vorgeschlagene Wahlordnung für den Kulturbeirat wie folgt zu ändern:

Anträge:

- § 1 Satz 4 Entwurf: „Gewählt ist,…. die je Kultursparte die höchste Anzahl an Wählerstimmen und ein Mindestquorum von 50 % erhalten hat.“

- § 1 Satz 5 Entwurf: „Zum Stellvertreter …soll die Person mit dem zweithöchsten Stimmergebnis und einem Mindestquorum von 50 % in der jeweiligen Kultursparte ernannt werden.“

- § 4 Absatz 1 Entwurf: Neuer Satz am Ende des Absatzes

„Der Wahlleiter setzt das Ende der Wahlversammlung auf 20 Uhr fest.“

- § 4 Absatz 2 Satz 1 Entwurf: Änderung der Einreichungsfrist

Statt acht Wochen neu zehn Wochen

- § 4 Absatz 4 Satz 1 Entwurf:

Der Wahlleiter macht die zugelassenen Wahlvorschläge acht Wochen rechtzeitig vor dem Wahltag öffentlich im Amtsblatt in geeigneter Weise bekannt.

- § 8 Absatz 3 Satz 2 Entwurf:

„Die anderen Wahlunterlagen sind frühestens zwei Monate nach vor der nächsten Wahl des Kulturbeirats zu archivieren zu vernichten.“

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß    Beate Albrecht

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