Kulturforum: Änderungsantrag zu Wirtschaftsplan 2017
Verwaltungsvorlage Nr. 13
Sehr geehrte Frau Leidemann,
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die vorgeschlagene Wahlordnung für den Kulturbeirat wie folgt zu ändern:
Anträge:
1. Beschlussvorschlag: Satz 2 streichen
2. Finanzielle Auswirkungen Absatz 3 Satz 3 ändern in:
„Darüber hinaus kann sichist die Anstalt freiwillig im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen des Landes NRW bis 2018 zu weitergehenden Einsparungen verpflichtent.“
Begründung:
Der Haushaltssanierungsplan verpflichtet als Teil des Haushaltsplans der Stadt Witten nur die Stadtverwaltung selbst, aber keine Dritten. Dies ist in § 79 Absatz 3 Satz 3 GO statuiert. Das Kulturforum ist als AÖR als Dritte im Verhältnis zur Stadt Witten anzusehen. Insofern sind die Sparbemühungen des Kulturforums keine rechtliche Verpflichtung aus dem Haushaltssanierungsplan der Stadt Witten.
Im Gegenteil hat die Stadt Witten die Verpflichtung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 KUV sicherzustellen, dass das Kulturforum seine Aufgaben dauernd erfüllen kann.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß Beate Albrecht
Die Linke
Ratsfraktion Witten
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