Lärmaktionsplan
Änderungsantrag zum TOP "Lärmaktionsplan Stufe IV" (MoVe 2.12.2024 TOP Ö7, ASUK 5.12.2024 TOP Ö3, HFA 9.12.2024 TOP Ö15, Rat 16.12.2024 TOP Ö16). Beschleunigte Eininrichtung von Tempo-30-Zonen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr König,
hiermit stellen wir folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Lärmaktionsplan Stufe IV“:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um kurzfristig die im Lärmaktionsplan Stufe IV dargestellten Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 in den jeweiligen Straßenabschnitten zu prüfen und umzusetzen.“
Begründung:
Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 gehört zu den wirksamsten und kostengünstigsten Maßnahmen zur Reduzierung der straßenverkehrsbedingten Lärmbelastung. So weist der Lärmaktionsplan Stufe IV bei den Maßnahmenvorschlägen zu den Prüfaufträgen zu Tempo 30 durchgängig ein Lärmminderungs-potential von -3 dB(A) auf.
Gemäß S.88/89 des Lärmaktionsplans sind die Maßnahmen zur Temporeduzierung im Vergleich mit anderen Maßnahmen die kostengünstigsten. So sind hierfür nur 1.000 – 10.000 € zu veranschlagen. Dies konkretisiert noch einmal die scheinbar höhere Summe „bis 25.000 €“ in den Maßnahmenvorschlägen. Die geringe Summe liegt darin begründet, dass die jeweilige Maßnahme nur eine andere Beschilderung erfordert und zusätzliche optische und bauliche Maßnahmen mit geringem Aufwand realisierbar sind.
Diese Geschwindigkeitsreduzierungen sind gemäß dem Lärmaktionsplan Stufe IV auch schnell umsetzbar. So liegen sie mit einem kurzen Umsetzungszeitraum (1 – 2 Jahre) in der kurzfristigsten Kategorie.
Nicht nachvollziehbar hingegen ist, dass Umsetzungschancen lediglich in der geringsten Kategorie vorhanden sein sollen. Denn dies wird zentral mit einem höheren Abstimmungsbedarf (Planungsamt, Verkehrsbehörde) begründet. Eine derartige interne Abstimmung zwischen Abteilungen der Stadtverwaltung bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen auf Straßenabschnitten, die in der Verantwortung der Stadt Witten stehen, sollte Bestandteil des ständigen, unproblematischen Geschäfts der laufenden Verwaltung sein und keinerlei Schwierigkeiten mit sich bringen. Gegebenenfalls wären Verwaltungsvorgänge zu optimieren. Insoweit ist auch Tabelle 20: Maßnahmenübersicht der 4. Stufe des Lärmaktionsplans Witten“ – „Prüfauftrag Tempo 30“ hinsichtlich der Umsetzungschancen nicht nachvollziehbar.
Neben der Reduktion der verkehrsbedingten Lärmbelastung sprechen für die Reduzierung der Geschwindigkeit auch die Reduzierung von Schadstoffemissionen (Stickoxide, Kohlendioxid) sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kalusch Ulla Weiß
(Ratsmitglied) (Fraktionsvorsitzende Die Linke)
Die Linke
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