Mehr Baumschutz statt Kahlschlag in Witten
Antrag zu TOP 4 "Baumschutzsatzung" der Sitzung des Rates am 30.3.2017:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten vom 07.07.1997 wie folgt zu ändern:
§ 3 Abs. 4: „Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnußbäumen und Eßkastanien.“
wird gestrichen.
Begründung:
Gerade angesichts des erforderlichen Klimaschutzes, der Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel und der nicht abnehmenden Immissionsbelastung in den Städten kommt dem Schutz von Bäumen eine zunehmende Bedeutung zu. Daher ist es geboten, Lücken im Baumschutz zu schließen und bei Ausnahmen gemäß § 7 der Baumschutzsatzung der Stadt Witten für alle Baumarten Ersatzpflanzungen vorzusehen.
Dies betrifft die in der Baumschutzsatzung ausgenommenen Obstbäume, denen auch eine hohe kleinklimatische Funktion zukommt und die als Nahrungsquelle für zahlreiche Insekten und Vögel im Frühjahr und Sommer zur Biodiversität beitragen (siehe hierzu auch das Schreiben der Naturschutzgruppe Witten vom 27.3.2017).
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kalusch Ursula Weiß
(Ratsmitglied) (Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
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