Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene
TOP 11 der Sitzung des Rates am 14.12.2015: Vorlage 0407/V16 - Änderungsantrag
Antrag zur Vorlage Nr. 0407 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene:
Der Beschlussvorschlag wird um folgende zwei Punkte erweitert:
a) Der Maßnahmenkatalog für die besonderen Beiträge der Kommunen, der auf den Seiten 2 und 3 des Anhangs notiert ist, wird ebenfalls vom Rat beschlossen.
b) Nach drei Monaten berichtet die Verwaltung, welche konkreten Punkte des Maßnahmenkatalogs bereits angegangen und ggfs. umgesetzt worden sind.
Begründung:
Die Erklärung der UN: „2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung“ ist unterstützenswert.
Die Stadt Witten sollte es aber nicht bei einer deklaratorischen Unterstützung belassen. Eine nachhaltige Entwicklung muss aktiv gestaltet werden. Daher sollte der Rat der Stadt Witten auch die optionalen Maßnahmen auf S. 2 und S. 3 des Anhangs beschließen. Einige Punkte daraus werden bereits realisiert, wie z. B. die Willkommenskultur für Flüchtlinge.
Andere Punkte müssten angestoßen werden, wie z. B. die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien im Sinne der UN-Agenda 2030 in der städtischen Verwaltung, bei Töchterbetrieben wie u.a. den Stadtwerken, bei der Sparkasse, im Kulturforum, in den Schulen etc. Die Gerechtigkeit zwischen Nord und Süd, Klimagerechtigkeit, die Bekämpfung der Armut, die Realisierung der Inklusion etc. sind eine Aufgabe, die uns alle angeht, um eine lebenswerte Welt für die nachkommenden Generationen zu gestalten.
Um einen Überblick über die Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung zu erhalten, soll die Verwaltung nach drei Monaten einen Zwischenbericht darüber geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
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