Neubau Seniorencenter mit ergänzendem betreuten Wohnen
Antrag auf ordentlichen Bebauungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Neubau des Seniorencenters mit ergänzendem betreuten Wohnen, Wittener Straße 6, 58456 Witten-Herbede, erfolgt nicht auf der Grundlage einer Vorhabengenehmigung gemäß § 34 BauGB. Stattdessen wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans, vorzugsweise eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, eingeleitet.
Begründung:
Die schallimmissionstechnische Bearbeitung für den Neubau des Seniorencenters mit ergänzendem betreuten Wohnen, Wittener Straße 6, 58456 Witten-Herbede - Geräuscheinwirkung durch Straßen- und Schienenverkehr sowie durch Gewerbelärm auf die geplanten Gebiete - vom 16.12.2014 lässt Probleme des Immissionsschutzes offen. Zudem ist nicht ersichtlich, wie sich das Vorhaben in eine Gesamtplanung des Gebiets einfügt. Für ein umfassendes Konzept sollte daher ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dies würde auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Oliver Kalusch
(Ratsmitglied)
Die Linke
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