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Niederschrift

DIE LINKE. Fraktion Witten

Geschäftsordnung des Rates der Stadt Witten

Beschlussvorschlag:

An § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rats der Stadt Witten wird folgender Satz eingefügt:

„Die Niederschrift muss das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern erkennen lassen.“

 

Begründung:

Die Niederschrift dient nicht nur der Dokumentation des Inhalts von Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse. Sie dient auch der Transparenz darüber, wie Entscheidungen zustande gekommen sind. Ein wesentlicher Aspekt dieser Transparenz ist die Dokumentation des Verhaltens der Fraktionen sowie der fraktionslosen Ratsmitglieder. Dabei ist nicht jedes Gremienmitglied in der Niederschrift aufzuführen. Die Dokumentation kann in der Weise geschehen, dass bei den verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten (Ja/Nein/Enthaltung) auch der Name der jeweiligen Fraktion bzw. die Bezeichnung Fraktionslose bzw. der Namen der Liste, mittels der sie in den Rat gelangt sind, aufgeführt wird. Bei einem gesplitteten Abstimmungsverhalten ist der jeweilige Name der Fraktion bei den verschiedenen zutreffenden Alternativen aufzuführen; gleiches gilt für die Menge der fraktionslosen Ratsmitglieder. Eine derartige Verfahrensweise ist beispielsweise in der Stadt Bochum seit über drei Jahrzehnten üblich. Ein exemplarisches Beispiel für eine derartige Niederschrift findet sich bei der öffentlichen Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 20.2.2014 unter

https://session.bochum.de/bi/to0040.php?__ksinr=5950#

 

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)

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