Nutzung von Wohnraum - Durchführung einer Leerstandsprüfung
Antrag zu TOP 5 der Sitzung des ASU am 3.3.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitten wir Sie, den folgenden Antrag als Änderungsantrag auf der Sitzung des ASU zu behandeln
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine systematische Erhebung und Prüfung der Leerstände von Wohnungen in Witten durchzuführen, bevor Entscheidungen zur Vermarktung und zur planungsrechtlichen Vorbereitung von einzelnen Grundstücken zur Schaffung von Mietwohnungsbau getroffen werden. Ziel ist die zukünftige Nutzung dieser Wohnungen als Wohnraum für Flüchtlinge.
Begründung:
Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt die Stadt Witten vor große Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, sind die Möglichkeiten zur Zurverfügungstellung von Wohnraum auszuschöpfen. Dabei kann sich nicht darauf beschränkt werden, angebotene Wohnungen anzumieten oder zu kaufen. Vielmehr müssen auch Maßnahmen ergriffen werden, um bestehende Leerstände für die Flüchtlingsunterbringung zu nutzen. Hierfür ist eine Leerstandsprüfung eine notwendige Voraussetzung. Bevor Wohnungsbau an wenig geeigneten Standorten erfolgt (z.B. für das Mikroklima zentrale Flächen, Altlasten), sind bestehende Räumlichkeiten und Immobilen zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kalusch (Ratsmitglied)
Ulla Weiß (Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
Ratsfraktion Witten
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Tel. : (02302) 581-1085
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