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öffentliche Beratungen zum Haushalt

DIE LINKE Fraktion Witten

Öffentlichkeit der Sitzung des HSK-Begleitgremiums am 22.10.2014

Antrag:

DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Witten beantragt, dass die Sitzung des HSK-Begleitgremiums am 22.10.2014 (überwiegend) öffentlich stattfindet.

Falls in den Tagesordnungspunkten einzelne Aspekte der besonderen Geheimhaltung bedürfen, sollten diese herausgenommen und gesondert in einem Nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

Begründung:

Weder der Sachstand zum kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2014, vorgeschlagen als TOP 1, noch die Haushaltssanierungsplanung 2015, vorgeschlagen als TOP 2 der Sitzung, beinhalten an sich Sachverhalte, die einem besonderen Schutz durch die Nichtöffentlichkeit bedürfen. Die Beratungen zum Haushalt sollen, wie auch in der letzten Ratssitzung geschehen, öffentlich stattfinden. Die Reaktionen in den Medien zeigen, dass die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Witten großes Interesse an den Beratungen haben.

Insbesondere der Antrag der LINKEN vom 22.9.2014 zur jährlichen Erstellung eines Konnexitätsberichts Witten enthält keine Aspekte, die einer besonderen Geheimhaltung in Form der Nichtöffentlichkeit bedürfen.

Die Öffentlichkeit von Sitzungen dient der Umsetzung des grundgesetzlich geschützten Transparenzgebots. Sowohl der Prozess der Entscheidungsfindung als auch die Entscheidung selbst sind davon umfasst. Der Bürger soll als Souverän dies nachvollziehen können, siehe auch Held, Winkel, Wansleben, Kommunalverfassungsrecht NRW, Kommentar zur Gemeindeordnung, § 48 Absatz 9.1.

Befürchtungen, dass es infolge der Beratungen zu Protesten durch Bürger kommt, sind als Argument für die Nichtöffentlichkeit nicht einschlägig.

Haushaltsangelegenheiten sind grundsätzlich öffentlich zu beraten, siehe Held, Winkel, Wansleben, Kommunalverfassungsrecht NRW, Kommentar zur Gemeindeordnung, § 48 Absatz 10 lit h).

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß

(Fraktionsvorsitzende)

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