Ordnungsverordnungsverordnung der Stadt Witten
Streichung der Diskriminierung von Bettlern
Beschlussvorschlag:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Sicherheit und Ordnung in der Stadt Witten (Ordnungsverordnung) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 3 Anstrich 1 der Verordnung
„aufdringliches Betteln mittels Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges, bedrängendes Verfolgen oder durch Mitführen eines Hundes“
wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Durch die o.a. Passage werden Bettler diskriminiert und aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt. Einerseits wird der Ordnungsbehörde durch den unbestimmten Rechtsbegriff Begriff des „aufdringlichen Bettelns“ ein weiter, beliebig interpretierbarer Handlungsspielraum eingeräumt, andererseits wird durch die Hinzunahme weiterer Tatbestandsmerkmale, die für andere Personen oder Personengruppen nicht gelten, ein ausgrenzendes Sonderrecht für Bettler geschaffen. Ein derartiges Sonderrecht für Arme ist mit einer demokratischen Stadt, die für Alle da sein soll, nicht vereinbar. Offensichtlich dient die Regelung dazu, Bettler aus dem Öffentlichen Raum zu verdrängen. Dies ist mit dem Grundverständnis einer weltoffenen Kommune unvereinbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Oliver Kalusch
(Ratsmitglied)
Die Linke
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