Stickoxid-Hintergrundbelalastung in Witten
Beteiligung der Stadt an immissionsschutzrechtlichen Verfahren
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung beobachtet immissionsschutzrechtliche Verfahren, in denen sie als Träger öffentlicher Belange beteiligt ist oder die öffentlich bekanntgemacht werden und für die die Möglichkeit besteht, Einwendungen gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. Die Verwaltung gibt eine negative Stellungnahme bzw. eine ablehnende Einwendung ab, wenn das Vorhaben eine negative Auswirkung auf die Hintergrundbelastung bzgl. der Stickoxid-Konzentration in Witten haben kann.
Begründung:
In der Ruhrstraße in Witten liegt die Konzentration an Stickoxiden seit Jahren über den Grenzwerten der Europäischen Union und Deutschlands (39. BImSchV). Einen wesentlichen Anteil daran hat die Hintergrundbelastung. Trotzdem sind seitens der Verwaltung bisher keine Schritte unternommen worden, die Errichtung und den Betrieb von Großemittenten in der Umgebung Wittens, die zur Hintergrundbelastung beitragen, zu unterbinden. So hat die Stadt Witten beispielsweise zur Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerkes Datteln 4 gem. § 4 BImSchG im Jahr 2015 keine Einwendung abgegeben. Hier muss die Stadt Witten zukünftig eine aktivere Rolle spielen, um die Immissionsbelastung in Witten zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Oliver Kalusch
(Ratsmitglied)
Die Linke
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