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Stickstoffdioxid Messungen

DIE LINKE. Fraktion Witten

Haushalt 2019/20: Immissionsmessungen von Stickstoffdioxid - Produktbereich 14 Umweltschutz - Produkt 14 01 01 - Umweltschutz

 

Sehr geehrte Frau Leidemann,

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des Produkts 14 01 01 „Umweltschutz“ wie folgt zu ergänzen.

 

Als Kennzahl wird aufgenommen:

Anzahl der Orte für Immissionsmessungen für Stickstoffdioxide seitens der Stadt Witten

 

Als Ziele werden aufgenommen:

- Identifizierung von Orten, an denen der Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid-  Immissionsbelastung von 40 µg/m³ überschritten ist

- Reduzierung der Orte, an denen der Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid-  Immissionsbelastung von 40 µg/m³ überschritten ist

 

Zudem werden in den Haushalt Haushaltsmittel von 2.000 € für Immissionsmessungen für Stickoxide mittels Passivsammlern an der Husemannstraße eingestellt.

 

Begründung:

In der Ruhrstraße ist trotz des Vorliegens eines Luftreinhalteplans und seiner Überarbeitung der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ (§ 3 Abs. 2 der 39. BImSchV) seit dem Jahr 2008 deutlich überschritten. In den letzten vier Jahren variierte er zwischen 42 µg/m³ und 48 µg/m³, wobei kein einheitlicher Trend der Abnahme der Immissionsbelastung festzustellen war. Die Prognosen des Luftreinhalteplans haben sich regelmäßig als unrealistisch und überoptimistisch erwiesen.

 

Stickstoffdioxid schädigt die menschliche Gesundheit nachhaltig. Die Erhöhung der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft beeinträchtigt die Lungenfunktion, erhöht die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis sowie von Herz-Kreislauferkrankungen und führt zu einer Zunahme der Sterblichkeit. Es existiert kein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung langfristige schädliche Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können.

 

Es ist zu befürchten, dass auch in den an den Geltungsbereich des Luftreinhalteplans Witten angrenzenden Gebieten eine Überschreitung des zulässigen Jahresmittelwertes vorliegt. Zwar haben diese im Gegensatz zur Ruhrstraße keine enge Bebauung, sondern eine lockere Bebauung. Allerdings besteht die Differenz bei starkem Verkehr zwischen diesen Gebieten nur wenige Mikrogramm, wie Messungen des WDR nahelegen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich der Verkehr vom Geltungsbereich eines Luftreinhalteplans in die angrenzenden Gebiete verlagern kann.

 

Damit könnte auch an der Husemannstraße eine Grenzwertüberschreitung vorliegen. Anwohner berichten von einer stark erhöhten Verkehrsbelastung und fordern eine Stickoxidmessung.

 

https://www.waz.de/staedte/witten/anwohner-fordern-stickoxid-messungen-in-husemannstrasse-id215661123.html

 

Dabei kann sich die Stadt Witten nicht auf eine Zuständigkeit des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) für derartige Messungen zurückziehen. Das LANUV hält stadteigene Messungen für relevante zusätzliche Erkenntnisquellen und sieht keinen Alleinvertretungsanspruch. Derartige Messungen sind beispielsweise in Dortmund

 

https://www.dortmund.de/media/p/umweltamt/downloads_umweltamt/luftqualitaetsueberwachung/4_Jahresendbericht_2016.pdf

 

und Wuppertal

 

http://www.no2-wuppertal.de/content/veroeffentlichungen_assets/jb_2015.pdf

 

durchgeführt worden.

 

Diese Messungen können mit Passivsammlern durchgeführt werden. Der Einsatz von Passivsammlern erlaubt aufgrund des Messverfahrens eine einfache und kostengünstige, aber dennoch belastbare Erfassung der NO2-Konzentrationen.

https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2018/05/180503_atene_Schriftenreihe_Artikel_2_final.pdf

 

Passivsammler müssen für einen Zeitraum von ca. einem Monat exponiert und danach in einem Labor ausgewertet werden. Es empfiehlt sich, zur Absicherung der Messergebnisse pro Messort immer zwei Systeme parallel zu verwenden. Zur Bestimmung des Jahresmittelwertes sind damit 24 Untersuchungen erforderlich.

Legt man die Daten der Deutschen Umwelthilfe für Ihre Messkampagne zu Grunde, würden sich Kosten von ca. 2.000 € an der Husemannstraße ergeben.

Die Stadt sollte die Verantwortung für die Feststellung der Luftbelastung nicht auf die Bürger abwälzen, sondern ihrer Pflicht zum Schutz der menschlichen Gesundheit selbst nachkommen. Dies ist auch deshalb geboten, da Messungen, die die Stadt durchführt oder in Auftrag gibt, eine ungleich höhere Beweisfunktion zukommt.

Sollte eine Grenzwertüberschreitung festgestellt werden, müssten weitergehende Maßnahmen ergriffen werden.

Die Kennzahl und die Ziele sollten in das Produkt 14 01 01 aufgenommen werden, da sich weitere Problemfälle wie in der Husemannstraße ergeben könnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kalusch                                                                    Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                                                    (Fraktionsvorsitzende)

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