Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des HFA am 22.11.2016 und des Rates am 28.11.2016
Änderung Sondernutzungssatzung einschl. Anhebung d. Gebührentarifs
Sehr geehrte Frau Leidemann,
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt:
1. In die Liste der Erlaubnisfreien Sondernutzungen wird als § 3 Abs. 1 lit. d eingefügt: „Darbietungen von Straßenmusikern“
2. Der Gebührentarif für Informationsstände gemeinnütziger Organisationen bzw. zu gemeinnützigen Zwecken (Nr. 1.6 des Gebührentarifs zur Sondernutzungssatzung der Stadt Witten) wird unabhängig von der Zone auf 0,00 Euro festgelegt.
3. Es wird im Gebührentarif festgelegt:
Für die Wahlsichtwerbung von Parteien bzw. nicht unter das Parteiengesetz fallenden politischen Vereinigungen innerhalb der Sechs-Wochen-Frist des § 8 der Sondernutzungssatzung der Stadt Witten werden Gebühren in der Höhe von 0,00 Euro erhoben.
Für die Wahlsichtwerbung von Parteien bzw. nicht unter das Parteiengesetz fallenden politischen Vereinigungen außerhalb der Sechs-Wochen-Frist des § 8 der Sondernutzungssatzung der Stadt Witten werden Gebühren in der Höhe von 100,00 Euro pro Werbefläche und Tag erhoben.
Begründung:
Eine liberale und weltoffene Stadt sollte Straßenmusiker als Belebung ihrer Kultur empfinden. Daher sollten diesen so wenig Hürden wie möglich in den Weg gelegt werden.
Das Ehrenamt sollte auch in Witten so weit wie möglich gefördert werden. Gerade Bürgerinitiativen, die sich für ökologische oder soziale Ziele einsetzen, sind in der Regel finanziell schlecht ausgestattet. Deshalb sind Sondernutzungsgebühren für diese eine erhebliche Belastung. Daher sollten diese entfallen.
Der politischen Meinungsbildung im Rahmen von Wahlen muss ein breiter Zeitraum eingeräumt werden. Dazu dienen auch kostenlose Wahlsichtwerbungen innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen unmittelbar vor dem Wahltag. Außerhalb dieses Zeitraums stellen diese Wahlwerbungen einen Akt der mangelnden Fairness gegenüber den Mitbewerbern dar. Wer zu einem frühetren Zeitpunkt in dieser Art werben will, hat daher eine entsprechend hohe Gebühr zu entrichten. Dass diese Regelung erforderlich ist, zeigt gerade die letzte BürgermeisteInnenwahl, bei der bereits Tage vor Beginn des Sechs-Wochen-Zeitraums von zwei BewerberInnen plakatiert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß
Fraktionsvorsitzende
Oliver Kalusch
Fraktionsmitglied
Die Linke
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