Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des HFA am 22.11.2016 und des Rates am 28.11.2016
Konsensvereinbarung Flächenpool.NRW - Schaffung ökologischer und partizipativer ragmenbedingungen
Sehr geehrte Frau Leidemann,
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt:
1. Zur Organisation der Einbindung der politischen Gremien zur Absicherung gemeinsamer Nutzungsziele gemäß § 3 Abs. 1 S. 4 der Konsensvereinbarung wird ein Gremium des Rates gebildet. Ihm werden die Informationen, insbesondere Gutachten über die bestehenden Bodenbelastungen der fünf Flächen übermittelt, die der Stadt Witten und dem Flächenpool vorliegen. Das Gremium diskutiert die Sanierbarkeit der Flächen, legt fest, ob die Bodenbelastungen eine Nutzung zulassen bzw. welche Nutzungsziele aus Sicht der Stadt Witten festgelegt werden sollten.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Witten wird in jeder Sitzung über den Diskussions- und Entscheidungsstand zwischen der Stadt Witten und dem Flächenpool NRW informiert.
3. Bei der Bauleitplanung für weitere Baugebiete wird im Rahmen der Begründung jedes Bebauungsplans und der vorausgehenden Prüfung (einschließlich des Aufstellungsbeschlusses) dargelegt, dass die Planung nicht zu einem die Nachfrage übersteigendem Baulandangebot führt.
Begründung:
Die Stadtverwaltung hat die „Konsensvereinbarung“ zwischen der Stadt Witten und dem Flächenpool NRW ohne vorherige Information der politischen Gremien der Stadt Witten geschlossen. Die in § 3 der „Konsensvereinbarung“ vereinbarte Einbindung der politischen Gremien fand damit bereits am Anfang nicht statt.
Dies ist gerade deshalb von erheblicher Tragweite, da fünf Flächen ausgewählt wurden, die zum Teil herausragende Altlasten Wittens sind und bei denen erhebliche Zweifel an einer Sanierbarkeit bestehen.
Daher gilt es jetzt, den Prozess intensiv zu begleiten. Dazu ist es sinnvoll, ein Fachgremium zu gründen, dass die gleichen Informationen wie die Stadt Witten und der Flächenpool NRW besitzt und in dem die politische Willensbildung erfolgt bzw. vorbereitet wird. Eine Information im Rahmen der Bauleitplanverfahren setzt zu spät an und erfüllt die Einbindungspflicht des § 3 der „Konsensvereinbarung“ nicht.
Zudem sollte eine kontinuierliche Information des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Witten selbstverständlich sein.
Ziel des Vertrags ist der Vorrang der Wiedernutzung von Brachflächen gegenüber der Entwicklung von neuen Baugebieten im Freiraum. Bei der verbindlichen Bauleitplanung für weitere Baugebiete muss gemäß § 3 Nr. 3 der Konsensvereinbarung geklärt sein, dass die Planung nicht zu einem die Nachfrage übersteigendem Baulandangebot führt. Dies erfolgt optimal bereits zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß
Fraktionsvorsitzende
Oliver Kalusch
Fraktionsmitglied
Die Linke
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