TOP 11 der Sitzung des Rates: Verkaufsoffene Sonntage
Antrag auf Nichtbefassung der Vorlage 0385/ V 16 - Vor Neubefassung Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Vierzehnten Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 19.6.2007
Antrag:
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten stellt den Antrag auf Nichtbefassung der Vorlage 0385/ V 16 „Verkaufsoffene Sonntage ab 2016“ in der Ratssitzung am 23.11.2015.
Vor einer Beratung der Vorlage muss die vorgelegte Vierzehnte Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 19.6.2007 gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
8 CN 2.14 vom 11.11.2015überprüft werden.
Begründung:
Am 11.11.2015 ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Voraussetzungen für Sonntagsöffnungen von Läden ergangen. Diese Entscheidung ist jetzt bundesweit zu beachten.
Für das Bundesverwaltungsgericht sind der Schutz der Beschäftigten und der Schutz des arbeitsfreien Sonntags sehr wichtig. Insofern muss das Gesetz zur Ladenöffnung verfassungskonform ausgelegt werden.
Zentral ist die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Ladenöffnungen nur dann rechtmäßig sind, wenn der Anlass, also das örtliche Fest oder der örtliche Markt der ausschlaggebende Grund für das Kommen der BesucherInnen ist. Die erwartete Zahl der Fest- oder MarktbesucherInnen muss die erwartete Zahl der LadenbesucherInnen weit übersteigen. Der öffentliche Charakter des Tages muss überwiegend durch das Fest oder den Markt geprägt werden. Die Ladenöffnung darf nicht der Grund für den Besuch in der Stadt oder im Ortsteil sein.
Um eine verfassungsgemäße Auslegung des § 6 LÖG NRW im Sinne dieses Urteils zu gewährleisten und eine rechtmäßigen Entwurf für die Vierzehnte Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 19.6.2007 vorzulegen, muss die Beratung der Vorlage 0385/ V 16 verschoben werden. In der jetzigen Fassung der Änderungsverordnung und in der dies begründenden Vorlage dazu fehlen die Prognosen der BesucherInnenzahlen für alle Feste und Märkte an den geplanten verkaufsoffenen Sonntagen in Witten.
Vor einer erneuten Beratung der Verordnung muss von der Verwaltung dargelegt werden, zu welchem Fest oder Markt sie welche BesucherInnenzahlen prognostiziert, die nur wegen dem Fest oder dem Markt kommen.
Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE kann von einem überwiegenden Besuch wegen des Festes oder des Markts in Witten wahrscheinlich nur bei der Zwiebelkirmes in der Innenstadt und bei dem Oktoberfest in Herbede geredet werden. Die anderen vorgeschlagenen neun Feste und Märkte scheinen eher vorgeschoben zu sein, um den Ladenbesitzern eine Sonntagsöffnung zu erlauben.
Um den verfassungsgemäßen Schutz der Beschäftigten bei Sonntagsarbeit zu gewährleisten, sollte die Vorlage im Sinne der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
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