TOP 11 der Tagesordnung der Sitzung des HFA (16.11.2015) und des Rates (23.11.2015); Freizeitzentrum Kemnade GmbH (FZK);Gründung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR)
hier: Bereitstellung von Investitionsmitteln, Einführung von Sondertarifen und Erstellung eines Masterplans für Sport, Bäder und Freizeitbäder
Der Rat der Stadt Witten möge beschließen:
Die Verwaltung, die Vertreter der Stadt Witten im Verwaltungsrat und in der Gesellschafterversammlung der Freizeitzentrum Kemnade GmbH sowie die Vertreter der Stadt Witten im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung werden beauftragt, sich für die Umsetzung der folgenden Anforderungen einzusetzen bzw. diese zu beantragen:
1. Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Freizeitbäder in zweistelliger Millionenhöhe durch den RVR
Die negativen finanziellen Entwicklungen und die zurückgehenden BesucherInnenzahlen der Freizeitbäder des RVR lassen sich durch den Zusammenschluss nur in Teilen bekämpfen. Vielmehr ist es nötig, weitere Investitionsmittel in zweistelliger Millionenhöhe zur Verfügung zu stellen, um die technischen Einrichtungen der Bäder und notwendige Maßnahmen zur preiswerten und effizienten Energieversorgung, wie z. B. die Errichtung von Blockheizkraftwerken sowie zur besseren Wärmeisolierung zu finanzieren. Auch müssen die Bäder im Wettbewerb mit privaten Bädern attraktiver gestaltet werden. Nur so ist eine nachhaltige Sanierung auch der finanziellen Lage der Bäder möglich. Die Investitionsmittel müssen vom RVR zur Verfügung gestellt werden. Dazu sollen alle Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU geprüft werden.
2. Einführung von ermäßigten Sondertarifen für arme Menschen, ALG-II-Empfänger, Grundsicherungsempfänger, Studierende, SchülerInnen und Flüchtlinge
Die Freizeitbäder des RVR müssen ihrem öffentlichen Auftrag gemäß, Erholungseinrichtungen für alle Menschen des Ruhrgebiets bieten, insbesondere den BürgerInnen mit einem schmalen Budget den Besuch in den Freizeitbädern erleichtern. Dafür sind ermäßigte Sondertarife für Menschen mit einem geringen Einkommen einzuführen.
3. Erstellung eines Masterplans „Bäder und Freizeitparks Ruhrgebiet“ durch den RVR im Verbandsgebiet
Um die gesamte Situation in den Kommunen und beim RVR in Bezug auf Freizeitparks und Bäder im Überblick zu analysieren, ist es notwendig, einen Masterplan „Bäder und Freizeitparks Ruhrgebiet“ durch den RVR erstellen zu lassen. So lassen sich Doppelinvestitionen in den Kommunen und beim RVR vermeiden.
Begründung:
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
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