Zum Hauptinhalt springen

TOP 2.1 der Sitzung des Rates: Erweiterung des Beschlussvorschlags von SPD und CDU:

DIE LINKE. Fraktion Witten

"Resolution Genehmigung Anpassung HSP" mit Beschluss zur Klageeinlegung gegen den Bescheid der Bezirksregierung vom 9.11.2015 bzw. Erhebung einer Verpflichtungsklage

 

Antrag:

Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag von SPD und CDU „Resolution Genehmigung Anpassung HSP“ wie folgt zu erweitern:

„Die Stadt Witten legt Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 9.11.2015 ‚Veranschlagung der Konsolidierungshilfen gemäß § 5 Stärkungspaktgesetz‘ ein bzw. erhebt eine Verpflichtungsklage.“

Begründung:

Eine Aufforderung an die Landesregierung hat den Charakter einer Bitte.

Diese Bitte wird nur ernst genommen werden, wenn gleichzeitig eine Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung eingelegt bzw. eine Verpflichtungsklage erhoben wird. Nur so kann die Rechtslage für die Stadt Witten nachhaltig verbindlich geklärt werden.

Zur Begründung einer Klage:

1. Die Stadt Witten möchte die Mittel des Stärkungspakts aus dem Jahr 2015, die ihr voraussichtlich erst im Jahr 2016 zufließen werden, im Haushaltsentwurf 2016 veranschlagen. Ausführlich ist dies im Schreiben der Stadt Witten an die Bezirksregierung vom 28.10.2015 dargelegt werden. Aus Sicht der Stadt sind dies Erträge, die in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen sind, in dem der Erfüllungszeitraum liegt. Die Stadt Witten ist pflichtige Teilnehmerin im Stärkungspakt. Jedes Jahr erhält die Stadt zusätzliche Mittel, um mittelfristig einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Da die Mittel aus dem Jahr 2015 in diesem Kalenderjahr nicht mehr fließen werden, sondern erst in 2016 ausgezahlt werden, müssen sie mithin im Haushaltsentwurf 2016 eingestellt werden.

2. Die Aussage der Bezirksregierung in ihrem Schreiben vom 9.9.2015, ein Haushaltsausgleich gemäß § 6 Stärkungspaktgesetz sei mit der Einbeziehung von Stärkungspaktmitteln aus dem Vorjahr nicht anerkennensfähig, wird zurückgewiesen. Die Stärkungspaktmittel sind ja gerade dafür geschaffen worden, um Kommunen in großen Finanzschwierigkeiten eine Hilfe für den Haushaltsausgleich zu geben. So wird in § 1 Satz 3 als Ziel des Gesetzes ausgeführt: „Ziel ist es den Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation den nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen.“

Wenn die Bezirksregierung es unterbindet, die Stärkungspaktmittel in den Haushaltsentwurf einzubeziehen, wird das Ziel des Stärkungspaktgesetzes ad absurdum geführt. Die Erarbeitung eines serösen Haushaltsentwurf 2016 ist unmöglich, wenn die Einnahmen aus Stärkungspaktmitteln nicht eingestellt werden dürfen, obwohl sie an die Stadt gehen werden.

3. Die Verschlechterung der Haushaltslage in 2015 in Witten beruht auf Fakten, die nicht von der Stadt Witten beeinflussbar sind. Dies sind u.a. die Entwicklung der Sozial- und Jugendhilfekosten und die enttäuschende Entwicklung bei der Gewerbesteuer.

Aus Sicht der Stadt Witten sind dies Veränderungen, die als „nicht zu beeinflussende erhebliche Veränderung der finanziellen Situation der Gemeinde“ im Sinne von § 8 Absatz 2 Stärkungspaktgesetz zu verstehen sind. Mithin können auch aus diesem Grund die oben beantragten Einstellungen in den Haushaltsplan 2016 von der Bezirksregierung genehmigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)

Zurück

Die Linke

Ratsfraktion Witten

Fraktionsbüro: 

Rathaus
Marktstr. 16, 58449 Witten
Raum E.81-N


Karte  ÖPNV Link

Tel. :  (02302) 581-1085
ratsfraktion@die-linke-witten.de

ratsfraktion.die-linke-witten.de


Bürger:innensprechstunde: 
Termine auf Anfrage
 

Zurück zum Kopf der Seite