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Trinkwasserbrunnen installieren!

Linksfraktion

Haushaltsantrag LINKE 2025/26: Trinkwasserbrunnen

 

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten folgenden Antrag:

 

In den Haushaltsplan der Stadt Witten werden 40.000 € für das Jahr 2025 und 40.000 € für das Jahr 2026 für die Errichtung und den Betrieb von Trinkwasserbrunnen in Form von Außenanlagen eingestellt.

 

 

Begründung:

 

Die Klimakrise führt vermehrt zu Extremwetterlagen. Hierzu gehören häufigere und länger andauernde Hitzewellen und Trockenperioden. Daraus resultierende Hitzebelastungen können zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen führen, z. B. Kreislaufprobleme, Übelkeit, Überlastung des körpereigenen Kühlsystems, Verstärkung bestehender Erkrankungen, Erhöhung der Häufigkeit von Herzinfarkten.

 

Daher ist es geboten, im Rahmen der Anpassung an den Klimawandel die Bevölkerung vor Hitze zu schützen. Ein wichtiges Element eines Hitzeschutzes sind dabei öffentliche Trinkwasserbrunnen. Sie sind eine wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen.

 

Mit der Einfügung von Satz 2 in § 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu Beginn des Jahres 2023 wurde festgelegt, dass es grundsätzlich Aufgabe derDaseinsvorsorge ist, Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitzustellen. Dies dient der Umsetzung von Art. 16 Abs. 2 der europäischen Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184).  

Als Außenanlagen kommen primär Trinkwasserbrunnen in Beracht. Ihre Errichtung ist besonders in Parks, Einkaufzonen und Fußgängerzonen von Kommunen wie Essen favorisiert. In Bochum sind bereits neun ortsfeste Wasserspender installiert. In Dortmund existieren mehr als 30 Trinkwasserbrunnen. Damit liegen auch kommunale Erfahrungen mit der Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasserbrunnen vor.

 

Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise und der die Kommunen verpflichtenden Regelung des § 50 Abs. 1 S. 2 WHG ist eine zügige Umsetzung erforderlich. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass über den Trinkwasserbrunnen innerhalb des Rathauses hinaus Trinkwasserbrunnen installiert sind. Der von der Verwaltung genannte Zeitraum bis Ende 2029, an dessen Ende jeder Stadtteil einen Trinkwasserbrunnen besitzen soll, ist keine zügige Umsetzung.

 

Haushaltsmittel für Trinkwasserbrunnen stehen bisher nicht zur Verfügung und sind nicht eingeplant. Dieses Hindernis kann mit einem entsprechenden Änderungsbeschluss zum Haushalt beseitigt werden. Die Installation eines Trinkwasserbrunnens beziffert die Verwaltung mit 15.000 €. Die Betriebskosten eines Brunnens pro Jahr liegen in der Regel unter 2.500 €/Jahr. Weitere mögliche Kosten werden durch einen Betrag von 2.500 €/Jahr berücksichtigt. Um die Errichtung und den Betrieb von zwei Trinkwasserbrunnen pro Jahr sicherzustellen, sind daher jeweils 40.000 €/Jahr für 2025 und 2026 in den Haushalt einzustellen.

Nach Verabschiedung des Haushalts ist unverzüglich mit der Errichtung und dem Betrieb der ersten Trunkwasserbrunnen zu beginnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Ulla Weiß                                                                  Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                    (Ratsmitglied)


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