Vergnügungssteuer
Haushalt 2014 - Haushalts-Sanierungsplan Potential Nr. 1185:
Erhöhung der Vergnügungssteuer
Beschlussvorschlag:
Die Vergnügungssteuer wird im Jahr 2014 um 4 % erhöht. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung der Einnahmen durch diese Steuer ab dem Jahr 2014.
Begründung:
Die Vergnügungssteuer wird u.a. auf Geldspielgeräte erhoben. Eine höhere Besteuerung führt zu schnellen höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.
Die zurückhaltende Erhöhung wird nicht zu Betriebsverlagerungen führen und besitzt keine Erdrosselungswirkung. Daher scheitern auch regelmäßig Klagen von Spielhallenbetreibern gegen Erhöhungen der Vergnügungssteuer (siehe z.B. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2013, AZ 14A 1158/13).
Daneben darf die Vergnügungssteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten einen Lenkungszweck verfolgen. Witten ist Spitzenreiter bei den Spielgeräten – auf 188 Einwohner kommt ein Geldspielgerät. Angesichts der extremen Spielgerätedichte in Witten und der Vielzahl von Spielsüchtigen ist eine verstärkte Lenkung möglich und erforderlich.
Jürgen Wolf
(Fraktionsvorsitzender)
Die Linke
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