Vorbereitung Haushaltsplan 2016
Jährliche Erstellung eines Konnexitätsberichts Witten
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich gemeinsam mit dem Haushaltsplanentwurf einen „Konnexitätsbericht Witten“ für die vergangene zwölf Monate vorzulegen.
Der erste Konnexitätsbericht wird mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2016 vorgelegt.
Der Bericht umfasst
- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Bund mittelbar zugewiesen wurden,
- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden,
- die Kosten, die der Stadt Witten durch die jeweilige Zuweisung dieser Aufgaben entstanden sind,
- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund der jeweiligen Zuweisung dieser Aufgaben erhält,
- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund des Art. 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Bestimmungen des Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) erhalten müsste,
- die jeweilige Feststellung, ob das Konnexitätsprinzip eingehalten oder verletzt wurde und welche Gründe für eine Verletzung oder reduzierte Zahlung vom Land vorgebracht werden.
Begründung:
Gemäß dem Konexititätsprinzip sollen den Kommunen die finanziellen Mittel für Aufgaben erstattet werden, die Bund und Land den Kommunen zuweisen. Das Konnexitätsprinzip zielt darauf, die durch die Aufgabenübertragung verursachte Kostenbelastung der Kommunen, die damit einhergehende Gefährdung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben und das finanzielle Ausbluten der Kommunen zu verhindern.
Allerdings wird das Konnexitätsprinzip in vielfacher Hinsicht verletzt.
Die Ablehnung der Erstattung von Kosten, die aufgrund bundes- oder europarechtlicher Regelungen entstehen, die Verweigerung der Kostenerstattung bei der Übertragung von Aufgaben mit organisatorischem Inhalt oder das Stellen besonderer Anforderungen an bestehende Aufgaben ("Standarderhöhungen") sowie unzureichende Kostendeckungsregelungern sind Beispiele für die Verletzung des Konnexitätsprinzips. Diese Verletzungen erfolgen, obwohl zum Teil entgegenstehende rechtliche Regelungen existieren.
Der „Konnexitätsbericht Witten“ soll
- die Ursachen des extremen kommunalen Haushaltsdefizits aufzeigen,
- Kommunalparlamentarierer und die Bevölkerung über die Verletzung des Konnexitätsprinzips informieren,
- die Argumentationsmöglichkeiten gegenüber der Landesregierung und von ihr Beauftragter vergrößern und
- ggf. Grundlage für zukünftige Klagen wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips sein.
Der Antrag zur Erstellung eines Konnexitätsberichts wurde von der Fraktion DIE LINKE bereits auf der Ratssitzung am 22.9.2014 eingebracht. Auf Bitten anderer Fraktionen wurde der Antrag erst vertagt, dann im Ältestenrat behandelt. Bis heute ist allerdings nicht absehbar, dass die Verwaltung einen derartigen Bericht gemeinsam mit der Einbringung des Haushalts vorlegt. Daher bedarf es eines formellen Beschlusses des Rates.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Oliver Kalusch
(Ratsmitglied)
Die Linke
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