Wahl von Nachfolgern in Aufsichtsräten
TOP 13.3 der Tagesordnung der Sitzung des Rates am 16.1.2015 (Ausschussumbesetzungen) hier: Wahl von Nachfolgern in Aufsichtsräten
Mit Datum vom 14.1.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremienumbesetzungen aufgrund des Ausscheidens eines Mitglieds. Betroffen sind der Aufsichtsrat der Stadtwerke und der Aufsichtsrat der Siedlungsgesellschaft.
Für das Ausscheiden und Nachbesetzen von Aufsichtsräten gilt nicht die Regelung des § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW, gemäß der die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden einer Person aus einem Ausschuss auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, wiederum auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen.
Stattdessen findet bei der Wahl von Nachfolgern bei der Vertretung der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen gemäß 113 GO NRW die Regelung des § 50 Abs. 4 S. 3 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Aufsichtsräte fallen gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 GO NRW unter den Anwendungsbereich des § 113 GO NRW. Damit erfolgt die Nachwahl zu den Aufsichtsräten von Stadtwerken und Siedlungsgesellschaft nach dem Verfahren des § 50 Abs. 2 GO NRW.
Gewählt ist danach eine vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat (§ 50 Abs. 2. S. 2 GO NRW). Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine Stichwahl statt (§ 50 Abs. 2 S. 4 GO NRW), bei der die Stimmenmehrheit maßgeblich ist (§ 50 Abs. 2 S. 5 GO NRW). Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (§ 50 Abs. 2 S. 6 GO NRW).
Damit ist der Rat in seiner Entscheidung frei, welche Nachfolger er für die frei werdenden Plätze in Aufsichtsräten bestimmt.
Dem steht auch keine Praxis im Wittener Rat entgegen, einen Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied auf Vorschlag der Fraktion zu wählen, der das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied zum Zeitpunkt seiner Wahl angehörte.
Denn gemäß der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt Witten am 5.12.2011, TOP 21.2 wurde ein ausgeschiedenes Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke, welches bei seiner Wahl von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen wurde, nicht durch einen Nachfolger, den die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen hatte, ersetzt. Stattdessen wurde ausweislich des Ratsprotokolls auf Vorschlag von Ratsmitglied Legel-Wood in der Sitzung ein Nachfolger aus ihrer Fraktion gewählt.
Gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 GO NRW erfolgt die Nachwahl von Aufsichtsräten durch Abgabe von Stimmzetteln, falls eine Person einer offenen Abstimmung widerspricht.
Die Fraktion DIE LINKE
- schlägt für den Aufsichtsrat Siedlungsgesellschaft Witten mbH Ratsmitglied Jürgen Wolf vor.
- schlägt für den Aufsichtsrat Stadtwerke Witten mbH Ratsmitglied Carsten Samoticha vor.
Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE widersprechen der offenen Abstimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Oliver Kalusch
(Ratsmitglied)
Die Linke
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