Wieder mal keine Gewinnausschüttung der Sparkasse Witten
Prüfantrag zur Vorlage HSP, Nr. 0768/ V 16 zur Prüfung der Gewinnausschüttung der Sparkasse, HSP Nr. 14
Sehr geehrte Frau Leidemann,
hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten folgenden Prüfantrag zur Vorlage „Fortschreibung 2018 des Haushaltssanierungsplans“, Nr. 0768/ V 16, HSP Nr. 14: „Gewinnausschüttung der Sparkasse Witten“
Antrag:
Um die im HSP Nr. 14 eingeplante Gewinnausschüttung der Sparkasse Witten an die Stadt Witten zu erreichen, prüft die Stadtverwaltung, ob die fehlende Gewinnausschüttung der Sparkasse Witten an die Stadt Witten im Vergleich mit anderen Sparkassen angemessen ist.
Begründung:
In dem Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vom 9.8.2017 wird auf Seite 44 die fehlende Gewinnausschüttung der Sparkasse Witten an die Stadt Witten bemängelt. Obwohl die Stadt Witten die alleinige Trägerin der Sparkasse ist, leistet die Sparkasse keine bedeutenden Beiträge zur Haushaltskonsolidierung.
Im Sinne der Prüfer der GPA beantragt die Fraktion DIE LINKE daher, dass die Stadtverwaltung prüft, ob andere Sparkassen vergleichbarer Größe und Bilanzstruktur Gewinnausschüttungen an ihre Kommunen tätigen und falls ja, in welcher Höhe.
Mit diesen Daten könnte dann ein fundierter Dialog über mögliche Gewinnausschüttungen mit der Wittener Sparkasse geführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß
Fraktionsvorsitzende
Die Linke
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