Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Witten, Lars König
Einsatz der Vogel-Vergrämungspaste „Bird Free“ am Wittener Rathaus
Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,
am 17. September 2025 wurde von Einwohner:innen und Mitgliedern der Initiative Stadttauben e.V. beobachtet, dass am Wittener Rathaus das Produkt „Bird Free“ installiert wurde. Uns liegt zudem ein Foto vor, das eine Taube mit deutlich verklebtem Gefieder zeigt, welche unmittelbar vor dem Rathaus eingefangen werden musste. Dieses Bild dokumentiert eindrücklich die tierschutzrelevanten Folgen solcher Vergrämungsmethoden.
Nach unserem Kenntnisstand wird „Bird Free“ von Fachbehörden und Tierschutzorganisationen eindeutig als tierschutzwidrig eingestuft:
- Der Tierschutzbeirat Niedersachsen schreibt, dass der Einsatz von Bird Free-Tiegeln oder Abwehrpasten als tierschutzwidrig gilt und die Anwendung in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern per Erlass verboten ist [1].
- Eine gemeinsame Stellungnahme aller Landestierschutzbeauftragten Deutschlands stellt klar, dass Klebepasten selbst bei sachgemäßer Anwendung zu Verklebungen von Gefieder, Gliedmaßen und Schnäbeln führen und daher erhebliche Leiden verursachen. Die Anwendung verstoße gegen das Tierschutzgesetz und sei sogar strafbar [2].
- Auch der NABU weist darauf hin, dass Vogelabwehrpasten nach § 13 Tierschutzgesetz sowie nach der Bundesartenschutzverordnung unzulässig sind [3].
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
- Wer hat den Einsatz des Produkts „Bird Free“ am Wittener Rathaus veranlasst und mit welcher Begründung?
- Wurde die tierschutzrechtliche Bewertung dieses Produkts durch deutsche Behörden und Fachgremien vor der Installation berücksichtigt?
- Wie rechtfertigt die Stadtverwaltung den Einsatz eines Mittels, das in anderen Bundesländern aufgrund seiner nachgewiesenen Tierschutzwidrigkeit bereits per Erlass verboten wurde?
- Wie hoch sind die Kosten für diese – unserer Ansicht nach rechtswidrige – Maßnahme?
- Welche Maßnahmen wird die Stadt ergreifen, um sicherzustellen, dass durch den Einsatz von „Bird Free“ keine weiteren Vögel leiden oder geschädigt werden?
- Ist die Stadt bereit, die Anwendung von „Bird Free“ unverzüglich zu stoppen und stattdessen tierschutzgerechte Alternativen zu prüfen (z.B. bauliche Maßnahmen wie Netze oder Abdeckungen)?
Wir bitten um eine zeitnahe und umfassende Beantwortung, da der dokumentierte Vorfall einer verletzten Taube unmittelbar am Rathaus deutlich macht, dass dringender Handlungsbedarf besteht!
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Huchtmeier (Ratsmitglied Fraktion Die Linke)
und die gewählten Ratsmitglieder
Ben Luckner, Sabrina Wickel, Marlen Gabriel, Stefan Borggraefe, Nils Baukus und Benjamin Vonrüden
Quellen
1] Tierschutzbeirat Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation, September 2019, S. 6 u. 13. Link
[2] Gemeinsame Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten Deutschlands zur Verwendung von Klebepasten als Vergrämungsmittel für Tauben, 05. März 2019. Link
[3] NABU Leipzig: Kritik an Vogelabwehrpasten, 2023. Link
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