Gericht kippt 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen

DIe LINKE. NRW

Verfassungsgericht kippt Sperrklausel bei Kommunalwahlen

Kleinere Parteien wie Piraten, Linke und NPD hatten geklagt

Erschwert die Parteienvielfalt in Kommunalverwaltung die Arbeit?

Kleine Parteien brauchen in NRW kein Mindestmaß an Stimmen, um die Politik in Stadt- und Gemeinderäten mitzugestalten. Eine 2,5-Prozent-Sperrklausel hat der Verfassungsgerichtshof am Dienstag (21.11.2017) gekippt.

Sperrklausel 2016 in NRW eingeführt

Die Sperrklausel sollte verhindern, dass zu viele Kleinstparteien und Einzelkämpfer in die nordrhein-westfälischen Kommunalparlamente einziehen - und damit aus Sicht der großen Parteien die Arbeit der Politiker erschweren.

Stadtratsitzung in MünsterWird die Arbeit in den Räten ohne Sperrklausel erschwert?

Eingeführt wurde die 2,5-Prozent-Hürde im Juni 2016 von der damaligen Landesregierung von SPD und Grünen. Demnach sollten Parteien, die bei einer Kommunalwahl weniger als 2,5 Prozent der Wählerstimmen bekommen, keinen Sitz in der jeweiligen Kommunalverwaltung erhalten.

Kleine Parteien sahen sich benachteiligt

Mehrere Parteien hatten gegen die Sperrklausel geklagt. Neben den Landesverbänden von NPD, Piratenpartei, Die Partei, Linke, ÖDP und Tierschutzpartei gehörten auch die Bürgerbewegung Pro NRW und die Partei Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler dazu.

Bei der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen hatten die Verfassungsrichter den Zweck der Sperrklausel bereits kritisch hinterfragt. Unter anderem wollten sie wissen, warum die Hürde gerade bei 2,5 Prozent angelegt worden sei.

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Zahl der Kleinparteien hat zugenommen

Die Einführung der Sperrklausel war nach Meinung von SPD, CDU und Grünen nötig geworden, weil in den vergangenen Jahren die Zahl der Kleinstparteien stark zugenommen hat. Ihre gewählten Vertreter sitzen in den Kommunalverwaltungen und würden dort zu einer "Zersplitterung" führen, die die Arbeit zunehmend erschwere. Das hatte eine Befragung unter Bürgermeistern ergeben. Demnach sprachen sich 91 Prozent von ihnen für die Einführung einer Sperrklausel aus.

Kommunalwahlen: "Die Linke" klagt gegen Sperrklausel

Bis 1999 galt in NRW bei Kommunalwahlen eine Sperrklausel von fünf Prozent. Das Landesverfassungsgericht hatte schon diese Hürde für ungültig erklärt. Seitdem kam es in den Räten und Kreistagen zu einer zunehmenden Zersplitterung mit teilweise mehr als zehn verschiedenen Gruppierungen und Parteien.