Wohnen in Schwelm bald teurer

Aber nicht mit uns!

Die Stadt Schwelm steckt in einer finanziellen Krise. Doch statt die Lasten gerecht zu verteilen, will die Stadtverwaltung diese Krise auf die Schultern derjenigen abwälzen, die ohnehin schon unter steigenden Mieten, hohen Lebenshaltungskosten und stagnierenden Einkommen leiden. Zur Sicherstellung der kommunalen Liquidität soll jetzt in unbesonnener Dringlichkeit eine tiefgreifende Anpassung der Grundsteuer vorgenommen werden (siehe Beschlussvorlage 033/2026).

Die geplanten Änderungen bei der Grundsteuer bedeuten nichts anderes als eine massive Mehrbelastung für Mieterinnen, Familien, Rentnerinnen und kleine Eigenheimbesitzer*innen. Während Wohnen jetzt sehr viel teurer wird, sollen Gewerbetreibende entlastet werden, obwohl die Gewerbesteuer seit über zehn Jahren nicht erhöht wurde. Wir informieren hier über die Pläne der Stadt, was ihr tun könnt und stellen unseren Gegenvorschlag vor, denn eins ist klar: Wohnen darf nicht teurer werden!

Grundsteuer Rechner

Für Mieter*innen und Eigenheimbesitzer*innen

Mit diesem Rechner kannst du ausrechnen, was wohnen zukünftig für dich kostet - wenn die Pläne der Verwaltung so vom Rat beschlossen werden 😡

Für Mieter*innen: Such die letzte Nebenkostenabrechnung für 2024 oder 2025 raus und trage hier, wenn bei dir vorhanden, den Betrag aus "Grundsteuer" oder "Grundsteuerumlage" ein.

Für Eigenheimbesitzer*innen: Den Grundsteuerbetrag findest du im Grundsteuerbescheid

GrundsteuerbetragEuro

Was steht uns jetzt bevor?

Die Beschlussvorlage 033/2026 der Verwaltung sieht eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A (Forst-/Landwirtschaft) um 117,3 %, der Grundsteuer B1 (Wohnen) um 55 % und eine Senkung der Grundsteuer B2 (Nicht-Wohnen) um 21 % vor. Eine Anpassung der Gewerbesteuer, die im Gegensatz zur Grundsteuer seit 10 Jahren nicht angepasst wurde, sieht die Stadtverwaltung nicht vor. 

Diese Anpassung trifft ausschließlich Privathaushalte, während Gewerbetreibende damit entlastet werden. So werden erstere bei exemplarischer Betrachtung des Haushalts 2025 mit knapp 2,5 Millionen Euro mehr zur Kasse gebeten, während letztere Entlastungen von ca. 550.000 Euro erwarten können.

Die Pläne der Stadt:

Grundsteuer A
(Forst & Landwirtschaft)
487 %+ 258 %
Grundsteuer B1 
(Wohnen)
1280 %+ 454 %
Grundsteuer B2
(Gewerbe/Nicht-Wohnen)
1280 %- 340 %
Gewerbesteuer495 %0%

Für ein durchschnittliches Eigenheim ergibt sich daraus eine Steuererhöhung um knapp 400 Euro. Da die Grundsteuer B1 zu 100 % auf Mieter*innen umgelegt werden kann, erhöht sich für die durchschnittliche Mietwohnung die Betriebskostenabrechnung ebenso um über 100 Euro pro Jahr. Bei derartig enormen Steuererhöhungen wie dieser, mag so manche*r Vermieter*in bei bisheriger Nicht-Umlage der Grundsteuer nun doch eben darüber nachdenken, sodass dann für einige Mieter*innen in Schwelm eine schlagartige Erhöhung der Betriebskosten auf durchschnittlich 200 bis 400 Euro und mehr pro Jahr möglich sind.

Die Verwaltung begründet diesen Schritt hauptsächlich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.12.2025, nach dem differenzierte Grundsteuersätze gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Aufgrund dieses Urteils setzen einige Kommunen die Grundsteuer bis zu einem rechtskräftigen Urteil aktuell komplett aus (z.B. Essen, Bochum, Oberhausen). Andere Kommunen rufen ihre Bürger*innen und Räte dazu auf, Haushaltsplanungen und Grundsteueranpassungen bis zu einem rechtskräftigen Urteil zu verschieben. Dass die Stadt Schwelm hier anstelle einer besonnenen Reaktion und eines defensiven Ansatzes direkt die Privathaushalte zur Kasse bittet, ist ein fatales Zeichen für die Bewohner*innen unserer Stadt, zumal das Verwaltungsgericht in seinem Urteil betont, dass differenzierte Hebesätze bei individueller Begründung abseits fiskalischer Gründe möglich seien.

Ein fatales Signal

Diese unvorhergesehene Mehrausgabe ist gerade für Haushalte in prekären Verhältnissen, die ihre Finanzplanung für 2026 bereits gemacht haben und bei der jeder Euro zählt untragbar. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende und Rentner*innen, die bereits ohne Erhöhung ihrer Miete tlw. auf alternative Maßnahmen wie Pfandsammeln angewiesen sind. Anstelle diesen untragbaren Zuständen entgegenzuwirken, verschärft die Stadt Schwelm mit dieser Beschlussvorlage diese Situation und nimmt die Bürger*innen in Verantwortung für eine kommunale Notlage, die sie nicht verursacht haben – und mindert darüber hinaus ihre Kaufkraft, welches wiederum die Gewerbetreibenden trifft.

Was ihr jetzt tun könnt?

Seid laut und geht auf die Barrikaden!

  • Macht Lärm! 
    Wir Bürgerinnen und Bürger, Arbeitende, Rentner*innen und Mieter*innen sind nicht verantwortlich für die finanzielle Notlage der Stadt. Teilt die Information mit euren Freunden, Bekannten, Kolleg*innen und Verwandten.
  • Kommt zur Ratssitzung am 29.1.26 17:00 Uhr
    Der Rat fällt Ende Januar eine Entscheidung zu dem Thema. Die Sitzungen sind öffentlich, Einwohner*innen sind herzlich eingeladen, die Ratssitzungen zu besuchen und haben dort auch die Möglichkeit, Fragen an die Verwaltung und an den Rat zu stellen.
  • Wendet euch an die Politik
    Schreibt Bürgermeister Langhard und den anderen Ratsmitgliedern im Schwelmer Stadtrat vor der Abstimmung eine E-Mail oder eine Nachricht auf Social Media. Die großen Fraktionen der SPD und CDU haben bereits Zustimmung für die Pläne der Verwaltung geäußert - das geht so nicht! Macht sie darauf aufmerksam, dass ihr eine derartige Erhöhung nicht mittragen könnt und warum. Macht auf eure Lebenssituation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufmerksam und äußert euren Unmut. Überlasst die politische Entscheidungsgewalt nicht nur den einflussreichen Stimmen aus der Wirtschaft und macht von eurer eigenen Stimme gebrauch. Hier ein möglicher Vorschlag als Muster: 

Muster E-Mail

An: buergermeister@schwelm.de,  spd-fraktion-schwelm@t-online.de, info@cdu-schwelm.de, info@gruene-schwelm.de, info@fdp-schwelm.de, info@biz-schwelm.de

Betreff: Geplante Erhöhung der Grundsteuer B1

Sehr geehrte Ratsmitglieder, 
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit großer Sorge verfolge ich die Pläne zur deutlichen Erhöhung der Grundsteuer B1.

Schon jetzt sind die Lebenshaltungskosten für viele Menschen kaum noch zu stemmen. Hohe Energiepreise, steigende Mieten und alltägliche Ausgaben belasten unseren Haushalte spürbar. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer, die über die Betriebskosten auf uns umgelegt wird, ist für uns nahezu untragbar.

Ich habe Verständnis für die finanziellen Herausforderungen der Stadt, wünsche mir aber dennoch dass soziale Folgen stärker berücksichtigt werden. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist kaum nachvollziehbar, warum gerade Wohnen weiter verteuert werden soll.

Ich bitte Sie daher eindringlich, die geplante Erhöhung noch einmal zu überdenken und nach Lösungen zu suchen, die sich nicht zulasten der Privathaushalte auswirken.

Schwelm lebt von seinen Bürgerinnen und Bürgern. Ich hoffe, dass ihre Sorgen im weiteren Entscheidungsprozess ernst genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Nicht mit uns!

Unser Antrag gegen diese Grundsteuererhöhung

Zur Ratssitzung am Donnerstag, 29.1.2026 bringen wir daher den folgenden Antrag ein und stellen uns gegen die Steuerpläne von Bürgermeister Langhard und Verwaltung. Mit uns wird es keine Steuererhöhungen zulasten der Privathaushalte geben. Wenn es um mögliche Mieterhöhungen und teureren Wohnkosten geht sind wir nicht kompromissbereit.

Da die finanzielle Notlage der Stadt uns bewusst ist, müssen wir dennoch einen anderen Hebel zur Deckung des Haushaltslochs finden. Daher plädieren wir als Fraktion Die Linke bis zu einem rechtskräftigen Urteil in dieser Sache anstelle überzogener Steuererhöhungen für Privathaushalte für die längst überfällige Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10,1 % auf insgesamt 545 %. Während die Grundsteuer B1 bereits von 2024 auf 2025 um 11,3 % erhöht wurde und jetzt nochmal um 55 % erhöht werden soll, wurde die Gewerbesteuer seit 10 Jahren nicht erhöht. Angenommen wir hätten in den vergangenen 10 Jahren die Gewerbesteuer jedes Jahr um 1 % erhöht, lägen wir jetzt bei dem in diesem Antrag vorgeschlagenen 10% bei einem Hebesatz von 545 %. Exemplarisch berechnet am Haushalt 2025 würde sich daraus ein Plus von knapp 2 Millionen Euro für den kommunalen Haushalt ergeben, das in etwa kongruent dem zu erwartenden Plus der o.g. Beschlussvorlage entspricht.

Schwelm, den 13.01.2026

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm stellt zur Behandlung im TO Ö19 „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Stadt Schwelm“ der Sitzung des Rates am 29.1.2026 folgenden Antrag:

Antrag:
Der Rat möge beschließen: Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bzgl. differenzierter Hebesätze der Grundsteuer werden die Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B1 und der Grundsteuer
B2 nicht angepasst und verbleiben bei:

  • Grundsteuer A: 220 v.H.
  • Grundsteuer B1: 826 v.H.
  • Grundsteuer B2: 1620 v.H.

Zur Deckung des kommunalen Haushalts werden anstelle einer Belastung der Privathaushalte die Gewerbetreibenden mit einer Steigerung der Gewerbesteuer um 10,1% belastet, sodass der Hebesatz der Gewerbesteuer rückwirkend zum 1.1.2026 steigt auf:

  • Gewerbesteuer: 545 v.H.

Sobald ein rechtskräftiges Urteil in dieser Sache vorliegt, wird die Situation erneut bewertet.

Begründung:
Die finanzielle Notlage der Stadt darf nicht auf Kosten der Arbeitenden und ihrem Grundbedürfnis nach einem Dach über dem Kopf ausgeglichen werden.

Die Beschlussvorlage 033/2026 der Verwaltung sieht eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A (Forst-/Landwirtschaft) um 117,3 %, der Grundsteuer B1 (Wohnen) um 55 % und eine Senkung der Grundsteuer B2 (Nicht-Wohnen) um 21 % vor. Eine Anpassung der Gewerbesteuer, die im Gegensatz zur Grundsteuer seit 10 Jahren nicht angepasst wurde, sieht die Stadtverwaltung nicht vor.

Diese Anpassung der Hebesätze trifft ausschließlich Privathaushalte, während Gewerbetreibende damit entlastet werden. So werden erstere bei exemplarischer Betrachtung des Haushalts 2025 mit knapp 2,5 Millionen Euro mehr zur Kasse gebeten, während letztere Entlastungen von ca. 550.000 Euro erwarten können.

Für ein durchschnittliches Eigenheim ergibt sich daraus eine Steuererhöhung um knapp 400 Euro. Da die Grundsteuer B1 zu 100 % auf Mieter*innen umgelegt werden kann, erhöht sich für die durchschnittliche Mietwohnung die Betriebskostenabrechnung ebenso um über 100 Euro pro Jahr. Bei derartig enormen Steuererhöhungen wie dieser, mag so manche*r Vermieter*in bei bisheriger Nicht-Umlage der Grundsteuer nun doch eben darüber nachdenken, sodass dann für einige Mieter*innen in Schwelm eine schlagartige Erhöhung der Betriebskosten auf durchschnittlich 200 bis 400 Euro und mehr pro Jahr möglich sind.

Diese unvorhergesehene Mehrausgabe ist gerade für Haushalte in prekären Verhältnissen, die ihre Finanzplanung für 2026 bereits gemacht haben und bei der jeder Euro zählt untragbar. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende und Rentner*innen, die bereits ohne Erhöhung ihrer Miete tlw. auf alternative Maßnahmen wie Pfandsammeln angewiesen sind. Anstelle diesen untragbaren Zuständen entgegenzuwirken, verschärft die Stadt Schwelm mit dieser Beschlussvorlage diese Situation und nimmt die Bürger*innen in Verantwortung für eine kommunale Notlage, die sie nicht verursacht haben – und mindert darüber hinaus ihre Kaufkraft, welches wiederum die Gewerbetreibenden trifft.

Da die finanzielle Notlage der Stadt uns bewusst ist, müssen wir dennoch einen anderen Hebel zur Deckung des Haushaltslochs finden. Daher plädieren wir für eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10,1 % auf insgesamt 545 %. Während die Grundsteuer B1 bereits von 2024 auf 2025 um 11,3 % erhöht wurde und jetzt nochmal um 55 % erhöht werden soll, wurde die Gewerbesteuer seit 10 Jahren nicht erhöht. Angenommen wir hätten in den vergangenen 10 Jahren die Gewerbe steuer jedes Jahr um 1 % erhöht, lägen wir jetzt bei dem in diesem Antrag vorgeschlagenen 10% bei einem Hebesatz von 545 %. Exemplarisch berechnet am Haushalt 2025 würde sich daraus ein Plus von knapp 2 Millionen Euro für den kommunalen Haushalt ergeben, das in etwa kongruent dem zu erwartenden Plus der o.g. Beschlussvorlage entspricht.

Die Verwaltung argumentiert in der Beschlussvorlage hauptsächlich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.12.2025, nach dem differenzierte Grundsteuersätze gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Aufgrund dieses Urteils setzen einige Kommunen die Grundsteuer bis zu einem rechtskräftigen Urteil aktuell komplett aus (z.B. Essen, Bochum, Oberhausen). Andere Kommunen rufen ihre Bürger*in nen und Räte dazu auf, Haushaltsplanungen und Grundsteueranpassungen bis zu einem rechtskräftigen Urteil zu verschieben. Dass die Stadt Schwelm hier anstelle einer besonnenen Reaktion und eines defensiven Ansatzes direkt die Privathaushalte zur Kasse bittet, ist ein fatales Zeichen für die Bewohner*innen unserer Stadt, zumal das Verwaltungsgericht in seinem Urteil betont, dass differenzierte Hebesätze bei individueller Begründung abseits fiskalischer Gründe möglich seien.

Daher plädieren wir für eine Beibehaltung der aktuellen Grundsteuerregelung bis zu einem rechtskräftigen Urteil in dieser Sache und fordern anstelle überzogener Steuererhöhungen für Privathaushalte die längst überfällige Erhöhung der Gewerbesteuer als Gegenmaßnahme unserer finanziellen Notlage.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion 

Linda Voss 
Fraktionsvorsitzende 
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender