Anträge 2026
Alle Anträge unserer Fraktion im Überblick
Schwelm, den 13.01.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm stellt zur Behandlung im TO Ö19 „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Stadt Schwelm“ der Sitzung des Rates am 29.1.2026 folgenden Antrag:
Antrag:
Der Rat möge beschließen: Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bzgl. differenzierter Hebesätze der Grundsteuer werden die Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B1 und der Grundsteuer
B2 nicht angepasst und verbleiben bei:
- Grundsteuer A: 220 v.H.
- Grundsteuer B1: 826 v.H.
- Grundsteuer B2: 1620 v.H.
Zur Deckung des kommunalen Haushalts werden anstelle einer Belastung der Privathaushalte die Gewerbetreibenden mit einer Steigerung der Gewerbesteuer um 10,1% belastet, sodass der Hebesatz der Gewerbesteuer rückwirkend zum 1.1.2026 steigt auf:
- Gewerbesteuer: 545 v.H.
Sobald ein rechtskräftiges Urteil in dieser Sache vorliegt, wird die Situation erneut bewertet.
Begründung:
Die finanzielle Notlage der Stadt darf nicht auf Kosten der Arbeitenden und ihrem Grundbedürfnis nach einem Dach über dem Kopf ausgeglichen werden.
Die Beschlussvorlage 033/2026 der Verwaltung sieht eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A (Forst-/Landwirtschaft) um 117,3 %, der Grundsteuer B1 (Wohnen) um 55 % und eine Senkung der Grundsteuer B2 (Nicht-Wohnen) um 21 % vor. Eine Anpassung der Gewerbesteuer, die im Gegensatz zur Grundsteuer seit 10 Jahren nicht angepasst wurde, sieht die Stadtverwaltung nicht vor.
Diese Anpassung der Hebesätze trifft ausschließlich Privathaushalte, während Gewerbetreibende damit entlastet werden. So werden erstere bei exemplarischer Betrachtung des Haushalts 2025 mit knapp 2,5 Millionen Euro mehr zur Kasse gebeten, während letztere Entlastungen von ca. 550.000 Euro erwarten können.
Für ein durchschnittliches Eigenheim ergibt sich daraus eine Steuererhöhung um knapp 400 Euro. Da die Grundsteuer B1 zu 100 % auf Mieter*innen umgelegt werden kann, erhöht sich für die durchschnittliche Mietwohnung die Betriebskostenabrechnung ebenso um über 100 Euro pro Jahr. Bei derartig enormen Steuererhöhungen wie dieser, mag so manche*r Vermieter*in bei bisheriger Nicht-Umlage der Grundsteuer nun doch eben darüber nachdenken, sodass dann für einige Mieter*innen in Schwelm eine schlagartige Erhöhung der Betriebskosten auf durchschnittlich 200 bis 400 Euro und mehr pro Jahr möglich sind.
Diese unvorhergesehene Mehrausgabe ist gerade für Haushalte in prekären Verhältnissen, die ihre Finanzplanung für 2026 bereits gemacht haben und bei der jeder Euro zählt untragbar. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende und Rentner*innen, die bereits ohne Erhöhung ihrer Miete tlw. auf alternative Maßnahmen wie Pfandsammeln angewiesen sind. Anstelle diesen untragbaren Zuständen entgegenzuwirken, verschärft die Stadt Schwelm mit dieser Beschlussvorlage diese Situation und nimmt die Bürger*innen in Verantwortung für eine kommunale Notlage, die sie nicht verursacht haben – und mindert darüber hinaus ihre Kaufkraft, welches wiederum die Gewerbetreibenden trifft.
Da die finanzielle Notlage der Stadt uns bewusst ist, müssen wir dennoch einen anderen Hebel zur Deckung des Haushaltslochs finden. Daher plädieren wir für eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10,1 % auf insgesamt 545 %. Während die Grundsteuer B1 bereits von 2024 auf 2025 um 11,3 % erhöht wurde und jetzt nochmal um 55 % erhöht werden soll, wurde die Gewerbesteuer seit 10 Jahren nicht erhöht. Angenommen wir hätten in den vergangenen 10 Jahren die Gewerbe steuer jedes Jahr um 1 % erhöht, lägen wir jetzt bei dem in diesem Antrag vorgeschlagenen 10% bei einem Hebesatz von 545 %. Exemplarisch berechnet am Haushalt 2025 würde sich daraus ein Plus von knapp 2 Millionen Euro für den kommunalen Haushalt ergeben, das in etwa kongruent dem zu erwartenden Plus der o.g. Beschlussvorlage entspricht.
Die Verwaltung argumentiert in der Beschlussvorlage hauptsächlich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.12.2025, nach dem differenzierte Grundsteuersätze gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Aufgrund dieses Urteils setzen einige Kommunen die Grundsteuer bis zu einem rechtskräftigen Urteil aktuell komplett aus (z.B. Essen, Bochum, Oberhausen). Andere Kommunen rufen ihre Bürger*in nen und Räte dazu auf, Haushaltsplanungen und Grundsteueranpassungen bis zu einem rechtskräftigen Urteil zu verschieben. Dass die Stadt Schwelm hier anstelle einer besonnenen Reaktion und eines defensiven Ansatzes direkt die Privathaushalte zur Kasse bittet, ist ein fatales Zeichen für die Bewohner*innen unserer Stadt, zumal das Verwaltungsgericht in seinem Urteil betont, dass differenzierte Hebesätze bei individueller Begründung abseits fiskalischer Gründe möglich seien.
Daher plädieren wir für eine Beibehaltung der aktuellen Grundsteuerregelung bis zu einem rechtskräftigen Urteil in dieser Sache und fordern anstelle überzogener Steuererhöhungen für Privathaushalte die längst überfällige Erhöhung der Gewerbesteuer als Gegenmaßnahme unserer finanziellen Notlage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Schwelm, den 10.02.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm stellt zur Behandlung im STUV am 24.2.2026 und der nächsten Sitzung des Rates am 26.3.2026 den folgenden Antrag:
Antrag:
Der Rat möge beschließen: Die Stadt Schwelm übernimmt mehr Verantwortung für die Sicherheit des Radweges „Unter dem Karst“ entlang des Schwelmer Tunnels und unterstützt den Eigentümer bei der präventiven Bekämpfung und Beseitigung von Vandalismusschäden am und im Tunnel. Dazu werden die folgenden Maßnahmen von der Stadt Schwelm ergriffen:
- Unter Benennung eines verantwortlichen Amtes und einer Kontaktstelle, übernimmt die Stadt Schwelm die Zuständigkeit für die Sicherheit des Radwegs und unterstützt den Eigentümer bei der baldigen Beseitigung von Vandalismusschäden.
- Die Stadt Schwelm bestellt und installiert in Absprache mit dem Eigentümer an den Tunnelportalen sowie den Eingängen zum Gelände umgehend gut sichtbare Schilder mit den folgenden Aufdrucken: „Dieses Gelände ist videoüberwacht.“, „Sachbeschädigung wird angezeigt.“, „Bitte melden Sie Schäden und Vandalismus unverzüglich an “. Letzterer wird mit einem QR-Code an die E-Mailadresse der verantwortlichen Kontaktstelle ausgestattet zur niederschwelligen Meldung von Schäden.
- Die Stadt bestellt und installiert in Absprache mit dem Eigentümer 2-4 Kameraattrappen, da die Installation und Wartung echter Kameras teuer und ihre Nutzung im öffentlichen Raum rechtlich schwierig ist.
- Bestehende und neu erfasste Vandalismusschäden werden in Absprache mit dem Eigentümer auf Kosten der Stadt entfernt. Die Verwaltung organisiert einen wöchentlichen Kontrollgang zur Erfassung von Vandalismusschäden. Sie ruft Bürgerinnen und Bürger außerdem auf, Schäden zu melden.
- In Zusammenarbeit mit dem Eigentümer und dem Geopark Ruhr organisiert und installiert die Stadt die Wiederaufstellung der physischen Infotafel. Diese sollten mit QR-Codes versehen werden, um die jeweilige Beschreibung auf das Mobiltelefon herunterladen zu können.
- Die Verwaltung prüft in den nächsten Monaten, welche öffentlichen Wände in Schwelm für ein zugelassenes Besprayen durch Graffitikünstler geeignet wären.
Begründung:
Der Schwelmer Tunnel ist nicht nur in seiner historischen und geologischen Bedeutung ein wichtiger Ort für Schwelm. Insbesondere die Nutzung als Rad- und Fußweg für eine schnelle Anbindung nach Gevelsberg und darüber hinaus künftig auch an die Ruhr macht den Tunnel zu einem der wichtigsten Standorte für eine zukunftsweisende Stadtwicklung. Dieser ist nicht nur für den Tourismus eine nicht zu unterschätzendes wichtiges Projekt, sondern dient auch der schnellen Vernetzung mit dem Fahrrad zwischen den Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis. Bedauerlicherweise haben wir persönlich, durch Presse und auch in Gesprächen mit dem Eigentümer festgestellt, dass Vandalismus ein zunehmendes Problem ist.
Wände wurden eingerissen, um Forschungskameras zu stehlen. Die Beleuchtung entlang des Tunnels wurde wiederholt durch Steinwürfe zerstört. Infotafeln wurden abgerissen und die Tunnelwände wurden mit Graffitis besprüht. All diese Schäden sorgen nicht nur für eine Beeinträchtigung des individuellen Sicherheitsgefühls bei der Nutzung des Tunnels, sondern gefährden darüber hinaus auch die Verkehrssicherheit. Mängel werden bislang hauptsächlich durch den Eigentümer entfernt. Da dieser sein Objekt aber uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, sollten wir als Stadt Schwelm hier Verantwortung für Schäden, Verkehrssicherheit und Entlastung des Eigentümers übernehmen.
Daher setzen wir auf die baldige Beseitigung und präventive Verhinderung von Schäden und die Entlastung des Eigentümers zur Erhaltung einer der wichtigsten Infrastrukturelemente unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Schwelm, den 18.5.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm stellt folgenden Antrag:
Antrag:
Die Verwaltung nimmt Kontakt zum Inhaber bzw. Betreiber des Schwelm-Center auf mit dem Ziel, diesen zu bitten, die Nutzung des Personenaufzugs von Seiten des Parkhauses baldmöglichst wieder zu gewährleisten und für einen barrierefreien Zugang des Schwelm-Center seitens des Parkhauses zu sorgen. In diesem Zusammenhang sollte auch darauf geachtet werden, dass die Türen vom Parkhaus zum Personenaufzug auch von Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Behinderungen geöffnet werden können bzw. ein System installiert werden sollte, dass sich diese automatisch öffnen.
Außerdem fordert die Verwaltung den Inhaber bzw. Betreiber auf, für eine aktuelle Ausschilderung im Parkhaus zu sorgen, wie man ins Innere des Gebäudes und wieder herauskommt. Eine Beseitigung der Schmierereien im Treppenhaus, die keinen vertrauenserweckenden Eindruck machen, wäre genauso wünschenswert wie zukünftig für mehr Sauberkeit im Parkhaus und dem Treppenhaus zu sorgen.
Begründung:
Derzeit müssen alle Menschen, die das Parkhaus des Schwelm-Center nutzen, dieses verlassen, wenn sie barrierefrei in das Gebäude gelangen wollen. Der Zugang ins Innere des Gebäudes ist (derzeit nicht barrierefrei) vom Parkhaus nur über ein völlig beschmiertes und verdrecktes Treppenhaus möglich. Der Aufzug im Schwelmecenter, welcher der Personenbeförderung dient, ist in Reparatur, wie einem Aushang zu entnehmen ist. Nach Informationen unserer Fraktion ist dies schon seit ca. 8 Monaten der Fall.
Die Möglichkeit, den Personenaufzug wieder vom Parkhaus aus zu betreten und somit direkt ins Innere des Gebäudes zu gelangen, würde die Attraktivität der Geschäfte im Schwelmcenter deutlich erhöhen. Außerdem wäre das Gebäude so auch barrierefrei zu betreten. Dass die Bedürfnisse unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen so ignoriert werden, ist unfassbar. Der Inhaber sollte aufgefordert werden, den Personenaufzug baldmöglichst wieder nutzbar zu machen. Außerdem sollte er aufgefordert werden, die erheblichen Mängel, die nach Wissen unserer Fraktion seit ca. 2022 fast 50 doppelt beschriebene DIN A 4-Seiten umfassen, schnellstmöglich abzustellen und zudem für eine gründliche Reinigung des Treppenhauses und die Beseitigung der Schmierereien zu sorgen. Die dem Antrag beigefügten Fotos dokumentieren den Zustand.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Inhaber bzw. Betreiber keine Lust am Erhalt des Gebäudes hat und dieses nur als Zweck ansieht, um Mieteinnahmen zu generieren, ohne seiner im Grundgesetz festgehaltenen Sozialpflichtigkeit und Verantwortung nachzukommen. Eine Tendenz, in das Gebäude zu investieren, ist nicht erkennbar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Schwelm, den 2.6.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm stellt folgenden Antrag zur Behandlung in der Ratssitzung am 16.7.2026:
Antrag:
Die Stadt Schwelm wird an den Zufahrten aus den Nachbarstädten nach Schwelm, ggf. auch an anderen Stellen, wo möglich, bestehende reine Grünflächen bzw. versiegelte Flächen in Flächen mit blühenden Pflanzen umwandeln.
Begründung:
Die Stadt Gevelsberg begrüßt z.B. ihre Besucherinnen und Besucher mit blühenden Blumen an diversen Stellen in der Stadt. Schwelm macht es noch besser. Bei den Großstädten im Ruhrgebiet ist hier nämlich die Stadt Essen vorbildlich. Sie hat Blühwiesen geschaffen. Die blühenden Pflanzen dort erfreuen die Menschen und tragen vor allem zur Attraktivitätssteigerung bei. Eine Extensivierung der Pflegemaßnahmen der öffentlichen Grünflächen durch Anlegen von Blühwiesen führt zudem zur Entlastung der Stadt bzw. der TBS und spart so personelle Ressourcen. Durch Blühwiesen wird eine Stadt verschönert. Außerdem bieten diese Nahrung für Bienen, Wildbienen und andere Insekten. Die entsprechenden Flächen sollten daher, auch im Sinne des Insektenschutzes, baldmöglichst in Blühwiesen verwandelt werden. Diesbezüglich kann auf das Angebot der Landschaftsverbände bzw. des Regionalverbands Ruhr zurückgegriffen werden, die entsprechende Blühwiesensamenmischungen anbieten. Alternativ könnte auch das Angebot der Rieger-Hofmann GmbH (https://www.rieger-hofmann.de/rieger-hofmann-shop/shop.html) infrage kommen. Der Kostenaufwand hält sich in Grenzen und nach einem doch mal erforderlichen Mähen kommen die Pflanzen immer wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Anfragen 2026
Alle Anfragen unserer Fraktion im Überblick
Schwelm, den 13.01.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm bittet die Verwaltung um die Beantwortung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- War die Bundeswehr in den vergangenen fünf Jahren am Märkischen Gymnasium und an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule präsent, um über Karrierewege in der Bundeswehr oder für eine Tätigkeit bei der Bundeswehr zu werben?
- Welche Formen der Werbung wurden dabei eingesetzt?
- Waren Soldatinnen und Soldaten bzw. Angehörige der Bundeswehr vor Ort an den Schulen anwesend? Wenn ja: In welchem Umfang, zu welchen Anlässen und in welcher Häufigkeit?
- Hat die Bundeswehr an den Schwelmer Schulen Workshops, Vorträge, Unterrichtseinheiten, Beratungsangebote oder Messestände (z.B. Bundeswehr-Mobil) durchgeführt? Bitte jeweils Ort, Zeitpunkt, Anlass und Zielgruppe benennen.
- Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, ob die Bundeswehr gezielt minderjährige Schülerinnen und Schüler in Schwelm angesprochen hat?
- Gibt es jeweils Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt, Institutionen der Stadt und Schwelmer Schulen mit der Bundeswehr?
- Ist ihnen bekannt, ob die Bundeswehr gezielt Plakatwerbung/Bushaltestellenwerbung an den für die Schulinfrastruktur zentralen Knotenpunkte platziert oder beauftragt?
- Wie positionieren sich die Schulen zur kommenden Wehrpflicht? Wird die Wehrpflicht in den Schulen thematisiert? Wird es Beratungsangebote geben und wie sähen solche Beratungsangebote aus?
- Ist Ihnen bekannt, ob Gewinnspiele, Aktionsspiele oder andere Werbematerialien der Bundeswehr in Schulen, per Post oder über andere Kanäle an Schwelmer Minderjährige verbreitet wurden? Wenn ja: Bitte benennen welche, wann und in welchem Umfang.
Begründung
Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm sieht die zunehmende Präsenz der Bundeswehr im schulischen Bereich kritisch. Eine Militarisierung des öffentlichen Raums und eine Ausweitung militärischer Werbung erhöhen nach unserer Auffassung die Gefahr, dass militärische Konfliktlösungen normalisiert werden. Wir betrachten die aktuelle weltpolitische Lage, die stetige Aufrüstung sowie die steigende Bereitschaft zu internationalen Militäreinsätzen mit Sorge.
Gerade Jugendliche stehen unter hohem sozialen und ökonomischen Druck:
- Reallohnverlust, steigende Mieten, kaum bezahlbarer Wohnraum
- Negative Zukunftsaussichten: Keine Aussicht auf eine Rente in einer Höhe, die ein halbes Jahrhundert Lohnarbeit rechtfertigt und negativer Ausblick auf die Folgen einer sich stetig zuspitzenden Klimakrise, dessen Folgen hauptsächlich die jungen Generation tragen und gegenüber den ihnen folgenden Generationen rechtfertigen müssen
- erhebliche psychische Belastungen durch Leistungsdruck und Nachwirkungen der Corona-Pandemie
- anhaltende Unterfinanzierung von Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen und anderen Bereichen der Daseinsfürsorge
- fehlende politische Maßnahmen zur Abfederung dieser Entwicklungen
Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht akzeptabel, wenn junge Menschen - oft aus wirtschaftlich schwächeren Familien – durch Versprechen wie z. B. der Kostenübernahme eines Führerscheins für eine militärische Laufbahn gewonnen werden sollen. Die ökonomischen Interessen der herrschenden Politik sind augenscheinlich nicht die Interessen der Jugend.
Hinzu kommt, dass sich Jugendliche schon ab 16,5 Jahren bewerben können und ab 17 Jahren (mit Einwilligung der Eltern) militärisch ausgebildet werden dürfen. Minderjährige dürfen keine gewaltverherrlichenden Filme oder bestimmte kriegsthematische Computerspiele konsumieren, sollen jedoch gleichzeitig bereits in Techniken militärischer Gewaltanwendung geschult werden.
Diese Ausbildung ist für Jugendliche sowohl physisch als auch psychisch belastend. Junge Menschen sollen eine solch schwerwiegende Entscheidungen in diesem Alter nicht treffen müssen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), kritisieren seit Jahren die Rekrutierung Minderjähriger durch die Bundeswehr. Sie verweisen darauf, dass Deutschland damit internationalen Schutzstandards für Kinder hinterherhinkt und gegen die Empfehlung der Vereinten Nationen verstößt, ein Mindestalter von 18 Jahren für militärische Dienstverhältnisse einzuhalten.
Die UN-Institutionen fordern Staaten dazu auf, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor militärischer Rekrutierung und Einsatz zu schützen.
Unsere Fraktion steht hier an der Seite zahlreicher kirchlicher Gruppen, Menschenrechts-NGOs, Elterninitiativen und pädagogischer Verbände, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor militärischer Werbung fordern. Schulen sollten Orte der Bildung, des Friedens und der Demokratiebildung sein - keine Rekrutierungsräume.
Vor diesem Hintergrund möchten wir vollständige Transparenz darüber herstellen, in welchem Umfang die Bundeswehr an Schwelm Schulen präsent ist und welche Formen der Werbung sie dort einsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Schwelm, den 13.01.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Bundestag wird derzeit über eine Änderung der Sprengstoffordnung beraten, die ein mögliches
Böllerverbot vorsieht. Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm bittet die Verwaltung in diesem
Sinne um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie ist die Meinung der Stadtverwaltung zur derzeit ausgeübten Praxis?
- Wie steht die Stadtverwaltung dazu, dass es zwar Zonen gemäß der Sprengstoffverordnung
in Schwelm gibt, in denen das Böllern und Zünden von Raketen verboten ist, dieses aber de
facto nicht kontrolliert wird? - Was hält die Stadtverwaltung von der /usweisung von bestimmten Zonen, in denen dann
ausschließlich geböllert und Raketen gezündet werden dürften? - Was wird von Seiten der Stadtverwaltung unternommen, wenn noch Tage nach einer Neu-
jahrsnacht Böller und Raketen gezündet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Schwelm, den 2.6.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Schwelm gibt es an mehreren Stellen im Stadtgebiet schon seit längerem leerstehende Gebäude, die einen verwahrlosten Zustand aufweisen. Dies trägt nicht zu einem schönen Stadtbild bei und hinterlässt beim sog. neutralen Betrachter „Unlustgefühle“, erst recht bei Bürgerinnen und Bürgern, die sich zu Recht fragen, warum die Stadt hier nicht ordnend tätig wird.
Sicherlich liegt die Ursache bei einigen Gebäuden in unklaren Eigentums- und Erbschaftsverhältnissen. Bei anderen Immobilien darf aber vermutet werden, dass diese bewusst dem Verfall Preis gegeben werden, um sie später abzureißen und dann an ihrer Stelle neu zu bauen bzw. um mit Grund und Boden zu spekulieren. Dies und auch das „Sich nicht kümmern“ verstößt gegen die im Grundgesetz genannte Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Konkret genannt seien hier u.a. die folgenden Grundstücke:
- Barmer Straße 3 (Privathaus)
- Beyenburger Straße 2 bzw. Winterberger Straße 66 (ehemals Gaststätte „Ollt Win-
terberg“) - Hauptstraße 3 (Privathaus)
- Hauptstraße 30 (Gemischte Nutzung)
- Hauptstraße 34 (ehemals Gaststätte)
- Hauptstraße 181 (ehemals Gaststätte „Pötter“)
- Kölner Straße 27 (ehemals Gaststätte „Sängerheim“)
- Kölner Straße 40 (ehemals Gaststätte „KÖ 40“)
- Lohmannsgasse 8 (Privathaus)
- Winterberger Straße 51 (ehemals Gaststätte „Zur schönen Aussicht“)
Wir fragen daher:
- Wie ist derzeitige Stand der Eigentumsverhältnisse an den jeweiligen Gebäuden?
- Wurden Gespräche mit den Eigentümern geführt und welche Ergebnisse haben diese erbracht?
- Auf welche Gebäude in Schwelm treffen die o.g. Kriterien des Leerstands seit längerer Zeit und der Verwahrlosung noch zu und welche Resultate gibt es diesbezüglich?
- Soweit Gebäude drohen zu verfallen, kann die Bauaufsichtsbehörde nach § 82 der Landesbauordnung NRW die Eigentümerin oder den Eigentümer verpflichten, das Gebäude zu beseitigen, um den Originalzustand wiederherzustellen. Bei welchen der Gebäude beabsichtigt die Bauaufsichtsbehörde mit einer Abrissverfügung tätig zu werden, um unschöne Anblicke im Stadtbild zu verhindern und vor allem, um die Gebäude ihrer früheren Nutzung wieder zuzuführen und ggf. Wohnraum zu schaffen bzw. alternativ für Freiflächen zu sorgen?
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Schwelm, den 2.6.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Lt. Daten von IT.NRW als Statistischem Landesamt stieg im Ennepe-Ruhr-Kreis die Anzahl der Baugenehmigungen für neu errichtete Einfamilienhäuser von 2024 auf 2025 von 75 auf 89 (+ 18,7 %), während die Anzahl der neu errichteten Zweifamilienhäuser im gleichen Zeitraum von 8 auf 7 (-12,5 %) und die der neu errichteten Mehrfamilienhäuser von 27 auf 23 (-14,8 %) sank.
Die Anzahl der neu geschaffenen Wohnungen in Wohngebäuden stieg von 371 auf 448 (+ 20,8 %), wobei hier die Anzahl der Wohnungen in Mehrfamilienhäuser von 280 auf 345 (+ 23,2 %) stiegen und sich die Anzahl Wohnungen in Nichtwohngebäuden sogar von 3 auf 14 (+366,7 %) sehr stark erhöhten.
Die Anzahl der durch Um- oder Ausbauarbeiten entstehenden Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden sank dazu im gleichen Zeitraum kreisweit von 88 auf 76 (- 13,6 %).
Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie lauten analog die entsprechenden Vergleichszahlen für Schwelm?
- Welche Baugebiete sind neben den der Öffentlichkeit bekannten Baugebieten „Altes Rathaus“ und „Ehemalige Gustav-Heinemann-Schule“ derzeit beabsichtigt?
- Stimmt die Verwaltung der Aussage zu, dass es in Schwelm zwar keine explizite Wohnungsnot gibt, dass die Stadt Schwelm aber in Zeiten des Klimawandels, insofern sie überhaupt weitere neue Baugebiete ausweisen will, sie in den entsprechenden Bebauungsplänen dann aber, angesichts der Tatsache, dass Grund und Boden in der flächenkleinsten Kommune knapp sind und damit schonend und verantwortungsvoll umgegangen werden sollte, bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Anzahl von Mehrfamilienhäusern im Vergleich zu Ein- und Zweifamilienhäusern als Priorität ansieht?
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Schwelm, den 2.6.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zur Anfrage über die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen in Schwelm bittet Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm um Beantwortung folgender Fragen:
Anfrage:
- Wem wurden – aufgeschlüsselt nach Jahren – im Zeitraum 2024-2026 Baugenehmigungen für welche Baugrundstücke erteilt?
- Welche Bauvoranfragen liegen der Verwaltung derzeit vor?
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Anträge und Anfragen
zum Download
- Antrag: Wohnen darf nicht teurer werden - Keine Grundsteuererhöhung zulasten der Privathaushalte (13.1.2026) PDF-Datei (279 KB)
- Antrag: Vandalismus im Schwelmer Tunnel bekämpfen - Mehr Verantwortung seitens der Stadt (10.02.2026) PDF-Datei (1 MB)
- Antrag: Defekter Personenaufzug im Schwelmecenter und viele Mängel (18.5.2026) PDF-Datei (255 KB)
- Antrag: Schwelm soll schöner werden und mehr für den Insektenschutz tun (2.6.2026) PDF-Datei (252 KB)
- Anfrage: Haltung der Stadtverwaltung zu Böllerverboten (13.01.26) PDF-Datei (268 KB)
- Anfrage: Präsenz und Werbeaktivitäten der Bundeswehr an Schwelmer Schulen (13.1.2026) PDF-Datei (286 KB)
- Anfrage: Korrekte Auszeichnung des Rathauses auf Verkehrsschildern (26.4.2026) PDF-Datei (253 KB)
- Anfrage: Nutzung von verwahrlosten Immobilien im Stadtgebiet (2.6.2026) PDF-Datei (266 KB)
- Anfrage: Fertigstellung von Wohnungen (2.6.2026) PDF-Datei (254 KB)
- Anfrage: Erteilte Baugenehmigungen 2024-2026 (2.6.2026) PDF-Datei (250 KB)
