Anträge 2026
Alle Anträge unserer Fraktion im Überblick
Schwelm, den 13.01.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm stellt zur Behandlung im TO Ö19 „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Stadt Schwelm“ der Sitzung des Rates am 29.1.2026 folgenden Antrag:
Antrag:
Der Rat möge beschließen: Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bzgl. differenzierter Hebesätze der Grundsteuer werden die Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B1 und der Grundsteuer
B2 nicht angepasst und verbleiben bei:
- Grundsteuer A: 220 v.H.
- Grundsteuer B1: 826 v.H.
- Grundsteuer B2: 1620 v.H.
Zur Deckung des kommunalen Haushalts werden anstelle einer Belastung der Privathaushalte die Gewerbetreibenden mit einer Steigerung der Gewerbesteuer um 10,1% belastet, sodass der Hebesatz der Gewerbesteuer rückwirkend zum 1.1.2026 steigt auf:
- Gewerbesteuer: 545 v.H.
Sobald ein rechtskräftiges Urteil in dieser Sache vorliegt, wird die Situation erneut bewertet.
Begründung:
Die finanzielle Notlage der Stadt darf nicht auf Kosten der Arbeitenden und ihrem Grundbedürfnis nach einem Dach über dem Kopf ausgeglichen werden.
Die Beschlussvorlage 033/2026 der Verwaltung sieht eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A (Forst-/Landwirtschaft) um 117,3 %, der Grundsteuer B1 (Wohnen) um 55 % und eine Senkung der Grundsteuer B2 (Nicht-Wohnen) um 21 % vor. Eine Anpassung der Gewerbesteuer, die im Gegensatz zur Grundsteuer seit 10 Jahren nicht angepasst wurde, sieht die Stadtverwaltung nicht vor.
Diese Anpassung der Hebesätze trifft ausschließlich Privathaushalte, während Gewerbetreibende damit entlastet werden. So werden erstere bei exemplarischer Betrachtung des Haushalts 2025 mit knapp 2,5 Millionen Euro mehr zur Kasse gebeten, während letztere Entlastungen von ca. 550.000 Euro erwarten können.
Für ein durchschnittliches Eigenheim ergibt sich daraus eine Steuererhöhung um knapp 400 Euro. Da die Grundsteuer B1 zu 100 % auf Mieter*innen umgelegt werden kann, erhöht sich für die durchschnittliche Mietwohnung die Betriebskostenabrechnung ebenso um über 100 Euro pro Jahr. Bei derartig enormen Steuererhöhungen wie dieser, mag so manche*r Vermieter*in bei bisheriger Nicht-Umlage der Grundsteuer nun doch eben darüber nachdenken, sodass dann für einige Mieter*innen in Schwelm eine schlagartige Erhöhung der Betriebskosten auf durchschnittlich 200 bis 400 Euro und mehr pro Jahr möglich sind.
Diese unvorhergesehene Mehrausgabe ist gerade für Haushalte in prekären Verhältnissen, die ihre Finanzplanung für 2026 bereits gemacht haben und bei der jeder Euro zählt untragbar. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende und Rentner*innen, die bereits ohne Erhöhung ihrer Miete tlw. auf alternative Maßnahmen wie Pfandsammeln angewiesen sind. Anstelle diesen untragbaren Zuständen entgegenzuwirken, verschärft die Stadt Schwelm mit dieser Beschlussvorlage diese Situation und nimmt die Bürger*innen in Verantwortung für eine kommunale Notlage, die sie nicht verursacht haben – und mindert darüber hinaus ihre Kaufkraft, welches wiederum die Gewerbetreibenden trifft.
Da die finanzielle Notlage der Stadt uns bewusst ist, müssen wir dennoch einen anderen Hebel zur Deckung des Haushaltslochs finden. Daher plädieren wir für eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10,1 % auf insgesamt 545 %. Während die Grundsteuer B1 bereits von 2024 auf 2025 um 11,3 % erhöht wurde und jetzt nochmal um 55 % erhöht werden soll, wurde die Gewerbesteuer seit 10 Jahren nicht erhöht. Angenommen wir hätten in den vergangenen 10 Jahren die Gewerbe steuer jedes Jahr um 1 % erhöht, lägen wir jetzt bei dem in diesem Antrag vorgeschlagenen 10% bei einem Hebesatz von 545 %. Exemplarisch berechnet am Haushalt 2025 würde sich daraus ein Plus von knapp 2 Millionen Euro für den kommunalen Haushalt ergeben, das in etwa kongruent dem zu erwartenden Plus der o.g. Beschlussvorlage entspricht.
Die Verwaltung argumentiert in der Beschlussvorlage hauptsächlich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.12.2025, nach dem differenzierte Grundsteuersätze gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Aufgrund dieses Urteils setzen einige Kommunen die Grundsteuer bis zu einem rechtskräftigen Urteil aktuell komplett aus (z.B. Essen, Bochum, Oberhausen). Andere Kommunen rufen ihre Bürger*in nen und Räte dazu auf, Haushaltsplanungen und Grundsteueranpassungen bis zu einem rechtskräftigen Urteil zu verschieben. Dass die Stadt Schwelm hier anstelle einer besonnenen Reaktion und eines defensiven Ansatzes direkt die Privathaushalte zur Kasse bittet, ist ein fatales Zeichen für die Bewohner*innen unserer Stadt, zumal das Verwaltungsgericht in seinem Urteil betont, dass differenzierte Hebesätze bei individueller Begründung abseits fiskalischer Gründe möglich seien.
Daher plädieren wir für eine Beibehaltung der aktuellen Grundsteuerregelung bis zu einem rechtskräftigen Urteil in dieser Sache und fordern anstelle überzogener Steuererhöhungen für Privathaushalte die längst überfällige Erhöhung der Gewerbesteuer als Gegenmaßnahme unserer finanziellen Notlage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Anfragen 2026
Alle Anfragen unserer Fraktion im Überblick
Schwelm, den 13.01.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm bittet die Verwaltung um die Beantwortung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- War die Bundeswehr in den vergangenen fünf Jahren am Märkischen Gymnasium und an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule präsent, um über Karrierewege in der Bundeswehr oder für eine Tätigkeit bei der Bundeswehr zu werben?
- Welche Formen der Werbung wurden dabei eingesetzt?
- Waren Soldatinnen und Soldaten bzw. Angehörige der Bundeswehr vor Ort an den Schulen anwesend? Wenn ja: In welchem Umfang, zu welchen Anlässen und in welcher Häufigkeit?
- Hat die Bundeswehr an den Schwelmer Schulen Workshops, Vorträge, Unterrichtseinheiten, Beratungsangebote oder Messestände (z.B. Bundeswehr-Mobil) durchgeführt? Bitte jeweils Ort, Zeitpunkt, Anlass und Zielgruppe benennen.
- Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, ob die Bundeswehr gezielt minderjährige Schülerinnen und Schüler in Schwelm angesprochen hat?
- Gibt es jeweils Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt, Institutionen der Stadt und Schwelmer Schulen mit der Bundeswehr?
- Ist ihnen bekannt, ob die Bundeswehr gezielt Plakatwerbung/Bushaltestellenwerbung an den für die Schulinfrastruktur zentralen Knotenpunkte platziert oder beauftragt?
- Wie positionieren sich die Schulen zur kommenden Wehrpflicht? Wird die Wehrpflicht in den Schulen thematisiert? Wird es Beratungsangebote geben und wie sähen solche Beratungsangebote aus?
- Ist Ihnen bekannt, ob Gewinnspiele, Aktionsspiele oder andere Werbematerialien der Bundeswehr in Schulen, per Post oder über andere Kanäle an Schwelmer Minderjährige verbreitet wurden? Wenn ja: Bitte benennen welche, wann und in welchem Umfang.
Begründung
Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm sieht die zunehmende Präsenz der Bundeswehr im schulischen Bereich kritisch. Eine Militarisierung des öffentlichen Raums und eine Ausweitung militärischer Werbung erhöhen nach unserer Auffassung die Gefahr, dass militärische Konfliktlösungen normalisiert werden. Wir betrachten die aktuelle weltpolitische Lage, die stetige Aufrüstung sowie die steigende Bereitschaft zu internationalen Militäreinsätzen mit Sorge.
Gerade Jugendliche stehen unter hohem sozialen und ökonomischen Druck:
- Reallohnverlust, steigende Mieten, kaum bezahlbarer Wohnraum
- Negative Zukunftsaussichten: Keine Aussicht auf eine Rente in einer Höhe, die ein halbes Jahrhundert Lohnarbeit rechtfertigt und negativer Ausblick auf die Folgen einer sich stetig zuspitzenden Klimakrise, dessen Folgen hauptsächlich die jungen Generation tragen und gegenüber den ihnen folgenden Generationen rechtfertigen müssen
- erhebliche psychische Belastungen durch Leistungsdruck und Nachwirkungen der Corona-Pandemie
- anhaltende Unterfinanzierung von Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen und anderen Bereichen der Daseinsfürsorge
- fehlende politische Maßnahmen zur Abfederung dieser Entwicklungen
Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht akzeptabel, wenn junge Menschen - oft aus wirtschaftlich schwächeren Familien – durch Versprechen wie z. B. der Kostenübernahme eines Führerscheins für eine militärische Laufbahn gewonnen werden sollen. Die ökonomischen Interessen der herrschenden Politik sind augenscheinlich nicht die Interessen der Jugend.
Hinzu kommt, dass sich Jugendliche schon ab 16,5 Jahren bewerben können und ab 17 Jahren (mit Einwilligung der Eltern) militärisch ausgebildet werden dürfen. Minderjährige dürfen keine gewaltverherrlichenden Filme oder bestimmte kriegsthematische Computerspiele konsumieren, sollen jedoch gleichzeitig bereits in Techniken militärischer Gewaltanwendung geschult werden.
Diese Ausbildung ist für Jugendliche sowohl physisch als auch psychisch belastend. Junge Menschen sollen eine solch schwerwiegende Entscheidungen in diesem Alter nicht treffen müssen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), kritisieren seit Jahren die Rekrutierung Minderjähriger durch die Bundeswehr. Sie verweisen darauf, dass Deutschland damit internationalen Schutzstandards für Kinder hinterherhinkt und gegen die Empfehlung der Vereinten Nationen verstößt, ein Mindestalter von 18 Jahren für militärische Dienstverhältnisse einzuhalten.
Die UN-Institutionen fordern Staaten dazu auf, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor militärischer Rekrutierung und Einsatz zu schützen.
Unsere Fraktion steht hier an der Seite zahlreicher kirchlicher Gruppen, Menschenrechts-NGOs, Elterninitiativen und pädagogischer Verbände, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor militärischer Werbung fordern. Schulen sollten Orte der Bildung, des Friedens und der Demokratiebildung sein - keine Rekrutierungsräume.
Vor diesem Hintergrund möchten wir vollständige Transparenz darüber herstellen, in welchem Umfang die Bundeswehr an Schwelm Schulen präsent ist und welche Formen der Werbung sie dort einsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Schwelm, den 13.01.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Bundestag wird derzeit über eine Änderung der Sprengstoffordnung beraten, die ein mögliches
Böllerverbot vorsieht. Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm bittet die Verwaltung in diesem
Sinne um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie ist die Meinung der Stadtverwaltung zur derzeit ausgeübten Praxis?
- Wie steht die Stadtverwaltung dazu, dass es zwar Zonen gemäß der Sprengstoffverordnung
in Schwelm gibt, in denen das Böllern und Zünden von Raketen verboten ist, dieses aber de
facto nicht kontrolliert wird? - Was hält die Stadtverwaltung von der /usweisung von bestimmten Zonen, in denen dann
ausschließlich geböllert und Raketen gezündet werden dürften? - Was wird von Seiten der Stadtverwaltung unternommen, wenn noch Tage nach einer Neu-
jahrsnacht Böller und Raketen gezündet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Anträge und Anfragen
zum Download
- Anfrage: Haltung der Stadtverwaltung zu Böllerverboten (13.01.26) PDF-Datei (268 KB)
- Anfrage: Präsenz und Werbeaktivitäten der Bundeswehr an Schwelmer Schulen (13.1.2026) PDF-Datei (286 KB)
- Antrag: Wohnen darf nicht teurer werden - Keine Grundsteuererhöhung zulasten der Privathaushalte (13.1.2026) PDF-Datei (279 KB)
