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von den Schwelmer Linken
Wohnen darf nicht teurer werden – Die Linke Fraktion „geht auf die Barrikaden“
„Völlig fassungslos,“ so Linda Voss, Ratsmitglied und Sprecherin der Linken in Schwelm, „haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Stadtverwaltung plant, die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke um 117,3 % und die für Wohnbebauung - Grundsteuer B1 - um 55 % anzuheben (bei deutlicher Senkung der Grundsteuer für Nicht-Wohn-Bebauung – Grundsteuer B2). Das ist in der heutigen Zeit eine nicht hinnehmbare Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer wie auch für Mieterinnen und Mieter.“ Die Stadt, so Voss weiter, begründe dies mit einem Haushaltsloch, dass dadurch entstehen würde, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Verabschiedung von differenzierten Hebesätzen, wie auch in Schwelm für die Grundsteuer B1 von 826 % und von Grundsteuer B2 von 1620 %, für rechtswidrig erklärt habe und die Stadt gezwungen sei, die Hebesätze anzupassen.
Dominik Hoffmann, Ratsherr für die Linken, führt aus: „Es ist keinem Menschen in Schwelm zu erklären, dass nur Wohnen teurer werden soll, während die Gewerbesteuer schon seit mehr als 10 Jahren nicht erhöht wurde. Wir verkennen nicht die finanziell schlechte Lage der Stadt, die, das sollten wir nicht vergessen, dadurch begründet wurde, dass Bund und Land immer Gesetze beschließen, die bei den Kosten zu Lasten der Kommunen gehen. Und warum will man jetzt die schon beschlossenen Hebesätze erneut ändern, wo das Urteil des Gerichts noch gar nicht rechtskräftig ist?“
„Wir stellen deshalb für die nächste Ratssitzung den Antrag“, ergänzt Hoffmann, “es bei den ursprünglichen Hebesätzen zu belassen und ergänzend die Gewerbesteuer um ca. 10 % anzuheben. Als Service für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt haben wir auf unserer Homepage einen Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem berechnet werden kann, wie hoch die Grundsteuer 2026 wahrscheinlich sein wird, so die Pläne der Verwaltung, unterstützt von der Ratsmehrheit; grausame Wirklichkeit werden.“ Schließlich hätten, so Hoffmann, damals CDU und SPD in Schwelm in einem gemeinsamen Antrag sogar explizit die Einführung von differenzierten Hebesätzen gefordert.
Und David Martinek, sachkundiger Bürger im Sozialausschuss und profunder Kenner der Materie, rundet die Meinung der Fraktion ab mit den Worten: „Egal, wer „oben“ regiert, ob rot, grün, schwarz oder gelb: Die wesentlichen Gesetze gehen immer zu Lasten der Arbeiterklasse während das Kapital und damit die Großverdiener verschont wird. Wie soll diese Steuererhöhung Alleinerziehenden und Haushalte mit geringem Einkommen nur vermittelt werden?“ Und er schließt mit den Worten: „Zur Ratssitzung liegt auch ein Antrag der AfD vor, die sich gerne als Anwalt der Arbeiterklasse darstellt. Dieser Antrag sieht vor, die Grundsteuer für Wohngrundstücke von 826 % auf 1050 % zu erhöhen, obwohl sie in ihrem Wahlprogramm noch eine gänzliche Abschaffung der Grundsteuer forderten. Die Gewerbesteuer soll hingegen von 495 % nur um 10 Punkte erhöht werden. Damit ist alles gesagt.“
Dominik Hoffmann meint abschließend: „Wer bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag anwesend war, kann sich zum einen nur über die Humorlosigkeit von Teilen der SPD-Fraktion wundern und muss zum anderen, was viel schlimmer ist, voller Erschrecken zur Kenntnis nehmen, dass die Schwelmer SPD definitiv nicht mehr die finanziell schwachen Menschen in Schwelm vertritt und diese als ihre Klientel ansieht. Wie anders soll man die Worte ihres Fraktionsvorsitzenden verstehen, der sich zum Anwalt der Villenbesitzer aufschwingt, wenn er behauptet, die geplante Grundsteuererhöhung sei sozial gerecht, da die Besitzer von Villen ja auch einen viel höheren Bodenrichtwert für ihre Grundstücke hätten und deshalb auch mehr zahlen müssten. Dass solch eine Äußerung ausgerechnet am Gedenktag der Erschießung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts von einem Sozialdemokraten kommt, DAS sagt wirklich alles!“
Schwelm, den 13.01.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Linke Fraktion im Rat der Stadt Schwelm stellt zur Behandlung im TO Ö19 „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Stadt Schwelm“ der Sitzung des Rates am 29.1.2026 folgenden Antrag:
Antrag:
Der Rat möge beschließen: Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bzgl. differenzierter Hebesätze der Grundsteuer werden die Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B1 und der Grundsteuer
B2 nicht angepasst und verbleiben bei:
- Grundsteuer A: 220 v.H.
- Grundsteuer B1: 826 v.H.
- Grundsteuer B2: 1620 v.H.
Zur Deckung des kommunalen Haushalts werden anstelle einer Belastung der Privathaushalte die Gewerbetreibenden mit einer Steigerung der Gewerbesteuer um 10,1% belastet, sodass der Hebesatz der Gewerbesteuer rückwirkend zum 1.1.2026 steigt auf:
- Gewerbesteuer: 545 v.H.
Sobald ein rechtskräftiges Urteil in dieser Sache vorliegt, wird die Situation erneut bewertet.
Begründung:
Die finanzielle Notlage der Stadt darf nicht auf Kosten der Arbeitenden und ihrem Grundbedürfnis nach einem Dach über dem Kopf ausgeglichen werden.
Die Beschlussvorlage 033/2026 der Verwaltung sieht eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A (Forst-/Landwirtschaft) um 117,3 %, der Grundsteuer B1 (Wohnen) um 55 % und eine Senkung der Grundsteuer B2 (Nicht-Wohnen) um 21 % vor. Eine Anpassung der Gewerbesteuer, die im Gegensatz zur Grundsteuer seit 10 Jahren nicht angepasst wurde, sieht die Stadtverwaltung nicht vor.
Diese Anpassung der Hebesätze trifft ausschließlich Privathaushalte, während Gewerbetreibende damit entlastet werden. So werden erstere bei exemplarischer Betrachtung des Haushalts 2025 mit knapp 2,5 Millionen Euro mehr zur Kasse gebeten, während letztere Entlastungen von ca. 550.000 Euro erwarten können.
Für ein durchschnittliches Eigenheim ergibt sich daraus eine Steuererhöhung um knapp 400 Euro. Da die Grundsteuer B1 zu 100 % auf Mieter*innen umgelegt werden kann, erhöht sich für die durchschnittliche Mietwohnung die Betriebskostenabrechnung ebenso um über 100 Euro pro Jahr. Bei derartig enormen Steuererhöhungen wie dieser, mag so manche*r Vermieter*in bei bisheriger Nicht-Umlage der Grundsteuer nun doch eben darüber nachdenken, sodass dann für einige Mieter*innen in Schwelm eine schlagartige Erhöhung der Betriebskosten auf durchschnittlich 200 bis 400 Euro und mehr pro Jahr möglich sind.
Diese unvorhergesehene Mehrausgabe ist gerade für Haushalte in prekären Verhältnissen, die ihre Finanzplanung für 2026 bereits gemacht haben und bei der jeder Euro zählt untragbar. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende und Rentner*innen, die bereits ohne Erhöhung ihrer Miete tlw. auf alternative Maßnahmen wie Pfandsammeln angewiesen sind. Anstelle diesen untragbaren Zuständen entgegenzuwirken, verschärft die Stadt Schwelm mit dieser Beschlussvorlage diese Situation und nimmt die Bürger*innen in Verantwortung für eine kommunale Notlage, die sie nicht verursacht haben – und mindert darüber hinaus ihre Kaufkraft, welches wiederum die Gewerbetreibenden trifft.
Da die finanzielle Notlage der Stadt uns bewusst ist, müssen wir dennoch einen anderen Hebel zur Deckung des Haushaltslochs finden. Daher plädieren wir für eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10,1 % auf insgesamt 545 %. Während die Grundsteuer B1 bereits von 2024 auf 2025 um 11,3 % erhöht wurde und jetzt nochmal um 55 % erhöht werden soll, wurde die Gewerbesteuer seit 10 Jahren nicht erhöht. Angenommen wir hätten in den vergangenen 10 Jahren die Gewerbe steuer jedes Jahr um 1 % erhöht, lägen wir jetzt bei dem in diesem Antrag vorgeschlagenen 10% bei einem Hebesatz von 545 %. Exemplarisch berechnet am Haushalt 2025 würde sich daraus ein Plus von knapp 2 Millionen Euro für den kommunalen Haushalt ergeben, das in etwa kongruent dem zu erwartenden Plus der o.g. Beschlussvorlage entspricht.
Die Verwaltung argumentiert in der Beschlussvorlage hauptsächlich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.12.2025, nach dem differenzierte Grundsteuersätze gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Aufgrund dieses Urteils setzen einige Kommunen die Grundsteuer bis zu einem rechtskräftigen Urteil aktuell komplett aus (z.B. Essen, Bochum, Oberhausen). Andere Kommunen rufen ihre Bürger*in nen und Räte dazu auf, Haushaltsplanungen und Grundsteueranpassungen bis zu einem rechtskräftigen Urteil zu verschieben. Dass die Stadt Schwelm hier anstelle einer besonnenen Reaktion und eines defensiven Ansatzes direkt die Privathaushalte zur Kasse bittet, ist ein fatales Zeichen für die Bewohner*innen unserer Stadt, zumal das Verwaltungsgericht in seinem Urteil betont, dass differenzierte Hebesätze bei individueller Begründung abseits fiskalischer Gründe möglich seien.
Daher plädieren wir für eine Beibehaltung der aktuellen Grundsteuerregelung bis zu einem rechtskräftigen Urteil in dieser Sache und fordern anstelle überzogener Steuererhöhungen für Privathaushalte die längst überfällige Erhöhung der Gewerbesteuer als Gegenmaßnahme unserer finanziellen Notlage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Fraktion
Linda Voss
Fraktionsvorsitzende
Dominik Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender

